Full text : Großherzoglich Sachsen Weimar-Eisenachisches Regierungs-Blatt aufs Jahr 1821. (5)

dasselbe  vergewissert,  daß,  nach  sorgsältiger
Vergleichung  der  Auögabe,  in  beyderley  Etats
blos  in  der  Haupt-Summe  eine  Differenz  von
477  thlr.  8  gr.  1,3/#  pf.  erscheine.  Auch
dieser  Unterschied  hebt  sichz  er  ist  in  den
unter  J.  und  11.  subdividirten  Ansätzen  der
etatmäßigen  Verwilligung  Großherzoglicher
Kammer  für  Besoldungen  und  Pensionen  auf
die  Landes-Verwaltung  aufzufinden,  welche
in  der  deßfallsigen  Erklärung  vom  Landtage
zu  Dornburg  und  hiernach  auch  in  den
Etats-Entwürfen  der  Großherzoglichen  Hauptlandschaffts-Kasse
  mit  dieser  geringen  Verschiedenheit
  berechnet  waren,  und  es  sey  daher
  dem  getreuen  Landtage  auch  in  dieser
Beziehung  vergönnt,  sich  auf  die  nurerwähnte
  unterthänigste  Erklärungsschrift  vom
1öten  dieses  Monats  zu  beziehen.  Die  Nichtigkeit
  der  gezogenen  Haupt=  Summen  in
der  Ausgabe  ergiebt  sich  übrigens  durch  die
ebenfalls  angebogenen  und  bey  jedem  Posten
besonders  nachgewiesenen  Unterbenlagen.

Es  bedarf  daher  nur  noch  der  Nachweisung
  darüber,  ob  und  wie  weit  richtig  die
während  der  dermaligen  Versammlung,  mit
J.  K.  H.  höchster  Genehmigung,  neu  verwilligten
  und  abfallenden  Posten  in  den
Etat  ausgenommen  wurden.

Der  getreue  Landtag  entwickelt  dieses
nunmehr  in  Folgendem,  und  erlaubt  sich  dabey
  noch  einige  Wünsche  vorzutragen,  umderen
  gnädigste  Genehmigung  er  J.  K.  H.
ehrfurchtsvoll  bittet.

Zu  Cap.  I1.  3.  Etatmäßiger  Bedarf
  auf  die  Landesbehörden.

1)  Zu  Unterhaltung  der  Neustädtischen
Kreic-Deputati  ns-Erpedition  wurden  in  der
unter  thänigsten  Erklárungöschrift  vom  toten
April  1821.  auf  die  Jahre  1  21.  und  71822.
jäbrlich  124  thlr.  8  gr.  —  pf.  verwilligt,
serner
2)  verwillit  der  getreue  Landtag,  unter
zu  hoffender  hôchsler  Genehmigung,  auf  das

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höchste  Decret  vom  raten  April  182  r.  sich
beziehend,  ro#  thlr.  an  Fourage-Rationen
für  die  Thierárzte,  Professor  Renner  in
Jena  und  Brauel  in  Weimar.

Damit  jedoch  die  Kenntnisse  des  erstern
sich  einflußreich,  mehr  wie  zeither,  und  nach
und  nach  über  das  Land  wohlthätig  verbreiten
mögen,  trägt  der  getreue  Landtag  ehrerbietigst
  darauf  an:  daß  alle  diejenigen,  welche
in  Zukunft  auf  Physikats-Stellen  Anspruch  zu
machen  gedenken,  verpflichtet  werden  mögen,
dem  Unterrichte  des  Professor,  Dr.  Renner,
beyzuwohnen,  und  sich,  vor  ihrer  Anstellung,
auch  in  der  Thierarzneykunde  eraminiren  zu
lassen.

Was  den  zweyten  Punkt  des  höchsten
Decretes  vom  4#ten  dieses  Mon.,  nämlich,

die  in  Antrag  gebrachte  Erhöhung  der

Besoldung  des  Impost-Controleurs  Bittmann,

  zu  Neustadt  ad#.
betrift,  so  bittet  der  getreue  Landtag  vor
jebt  nicht  darauf  eingehen  zu  dürfen,  weil
eines  Theiles  besondere,  eine  Zulage  erheischende
Gründe  nicht  vorliegen,  andern  Theiles  der
Umstand  entgegen  stehen  dürfte,  daß  gegenwärtig
  der  Lebensunterhalt  mit  weniger  Kostenaufwande
  verknüpft  ist,  als  zu  der  Zeit,
wo  Bittmann  als  Impost-Controleur  angestellt
  wurde.

Der  dritte  Punkt  jenes  höchsten  Decretes
betrifft  das  doppelte  Dienst-Verhältniß  des
Kanzley-Diener  Rommel  bey  Großherzoglichem
Landschaffts-Collegium  und  bey  der  Kriegskasse
  und  den  Wunsch  gedachten  Collegiums,  denselben
  von  den  Funktionen  bey  der  unter
Großherzoglicher  Landes-Direction  stehenden
Kriegolasse  enkbunden  zu  sehen.

Die  Nothwendiakeit  erkennend,  daß  Rommel
  nur  bey  Großherzoglichem  Landschaffts-Collegium
  Dienste  leiste  und  seiner  Funktionen
  bey  der  Kriegskasse  entbunden  werde,
wünscht  der  getreue  Landtag  dieses,  unter
der  Voraussehung,  daß  Rommels  Stelle