dasselbe vergewissert, daß, nach sorgsältiger
Vergleichung der Auögabe, in beyderley Etats
blos in der Haupt-Summe eine Differenz von
477 thlr. 8 gr. 1,3/# pf. erscheine. Auch
dieser Unterschied hebt sichz er ist in den
unter J. und 11. subdividirten Ansätzen der
etatmäßigen Verwilligung Großherzoglicher
Kammer für Besoldungen und Pensionen auf
die Landes-Verwaltung aufzufinden, welche
in der deßfallsigen Erklärung vom Landtage
zu Dornburg und hiernach auch in den
Etats-Entwürfen der Großherzoglichen Hauptlandschaffts-Kasse
mit dieser geringen Verschiedenheit
berechnet waren, und es sey daher
dem getreuen Landtage auch in dieser
Beziehung vergönnt, sich auf die nurerwähnte
unterthänigste Erklärungsschrift vom
1öten dieses Monats zu beziehen. Die Nichtigkeit
der gezogenen Haupt= Summen in
der Ausgabe ergiebt sich übrigens durch die
ebenfalls angebogenen und bey jedem Posten
besonders nachgewiesenen Unterbenlagen.
Es bedarf daher nur noch der Nachweisung
darüber, ob und wie weit richtig die
während der dermaligen Versammlung, mit
J. K. H. höchster Genehmigung, neu verwilligten
und abfallenden Posten in den
Etat ausgenommen wurden.
Der getreue Landtag entwickelt dieses
nunmehr in Folgendem, und erlaubt sich dabey
noch einige Wünsche vorzutragen, umderen
gnädigste Genehmigung er J. K. H.
ehrfurchtsvoll bittet.
Zu Cap. I1. 3. Etatmäßiger Bedarf
auf die Landesbehörden.
1) Zu Unterhaltung der Neustädtischen
Kreic-Deputati ns-Erpedition wurden in der
unter thänigsten Erklárungöschrift vom toten
April 1821. auf die Jahre 1 21. und 71822.
jäbrlich 124 thlr. 8 gr. — pf. verwilligt,
serner
2) verwillit der getreue Landtag, unter
zu hoffender hôchsler Genehmigung, auf das
451
höchste Decret vom raten April 182 r. sich
beziehend, ro# thlr. an Fourage-Rationen
für die Thierárzte, Professor Renner in
Jena und Brauel in Weimar.
Damit jedoch die Kenntnisse des erstern
sich einflußreich, mehr wie zeither, und nach
und nach über das Land wohlthätig verbreiten
mögen, trägt der getreue Landtag ehrerbietigst
darauf an: daß alle diejenigen, welche
in Zukunft auf Physikats-Stellen Anspruch zu
machen gedenken, verpflichtet werden mögen,
dem Unterrichte des Professor, Dr. Renner,
beyzuwohnen, und sich, vor ihrer Anstellung,
auch in der Thierarzneykunde eraminiren zu
lassen.
Was den zweyten Punkt des höchsten
Decretes vom 4#ten dieses Mon., nämlich,
die in Antrag gebrachte Erhöhung der
Besoldung des Impost-Controleurs Bittmann,
zu Neustadt ad#.
betrift, so bittet der getreue Landtag vor
jebt nicht darauf eingehen zu dürfen, weil
eines Theiles besondere, eine Zulage erheischende
Gründe nicht vorliegen, andern Theiles der
Umstand entgegen stehen dürfte, daß gegenwärtig
der Lebensunterhalt mit weniger Kostenaufwande
verknüpft ist, als zu der Zeit,
wo Bittmann als Impost-Controleur angestellt
wurde.
Der dritte Punkt jenes höchsten Decretes
betrifft das doppelte Dienst-Verhältniß des
Kanzley-Diener Rommel bey Großherzoglichem
Landschaffts-Collegium und bey der Kriegskasse
und den Wunsch gedachten Collegiums, denselben
von den Funktionen bey der unter
Großherzoglicher Landes-Direction stehenden
Kriegolasse enkbunden zu sehen.
Die Nothwendiakeit erkennend, daß Rommel
nur bey Großherzoglichem Landschaffts-Collegium
Dienste leiste und seiner Funktionen
bey der Kriegskasse entbunden werde,
wünscht der getreue Landtag dieses, unter
der Voraussehung, daß Rommels Stelle