Beylage zu No. 9. des Regierungs-Blatts. 184
Beylage 66.
Unterthänigste Erklärungsschrife
des getreuen Landtags vom L6ten Febr. 182 r.
den Landstraßen-Bau betreffend.
Durch das höchste Decret vom ##sten Dec.
1620. geruheten Ihro K. H. dem getreuen
Landtage Auskunft uͤber das Verhältniß der
aufgenommenen Kapitalien zu den beym Land-
straßen-Bau gemachten Verwendungen in
den Jahren 1817. und 7818., nicht minder
die Benachrichtigung mittheilen zu lassen,
wie die Verwilligungen in den Jahren 1817.,
1818., 1810. und 1820. den Erfolg ge-
habt hätten, daß sämmtliche Schulden der
Landstraßenbau-Kassen im Weimar= und
Eisenach'schen Kreise getilgt, und nur noch
15000 thlr. im Neustädtischen Kieise vor-
handen wären. Gleichzeitig wurde demsel-
ben der anderweite Entwurf zu einem Re-
gulativ über die Art und Weise der Erhal=
tung der Chausseen, als Straßen rster Klasse,
ingleichen der Straßen 2ter und 3ter Klasse
zur verfassungsmäßigen Erklärung mitgetheilt.
Endlich erhielt der getreue Landtag die Auf-
forderung, sich über den Antrag der Landes-
DOirection in Eisenach auf Erhöhung des
Plaster-Geldes, des Stadtraths zu Wei-
mar wegen Anlegung eines Wegcgeldes
an dem Wege von Weimar nach Groß-
Obringen, und des Stadtraths in Fena um
Verwilligung des vormals aus der dasigen
KreiSkasse erhaltenen Beytrags von 133
thlr. 8 gr. zur städtischen Hflasterkasse,
ebenfalls zu erklären.
Indem der getreue Landtag für die er-
haltenen Mittheilungen wegen des Zustandes
der Landstraßenbau-Kasse ehrerbietigst dankt,
darf er seine Beruhigung darüber auszuspre-
chen um so weniger verfehlen, als der Zu-
stand dieser Kasse, welche gleich denen
dem Landschaffts-Collegium untergeordneten
Kassen seine Verpflichtung in Anspruch nimmt,
und ihm deshalb auch gleiche Rechte gewährt,
während der letzten Landtags-Versammlung
ihm gegründete Besorgnisse erregen mußte.
Verpflichten ihn nun jene Rechte, die
Wegebau-Kasse in möglichst guten Zustand
herzustellen und zu erhalten, so glaubt er
seiner Obliegenheit sattsam und den derma-
ligen Kräften der Landeskassen angemessen
zu genügen, wenn er diejenigen 15000 thl.
Schulden, womit die Neustädtische Straßen-
bau-Kasse bis jetzt belastet ist, durch Ueber-
nahme auf die Hauptlandschaffts-Kasse tilgt,
und wenn er ferner die Chausseegelder-Er-
hebung in der zeitherigen erhöheten Maße
auf die nächsten drey Jahre verwilligk, da
er es nicht für rathsam hält, bey gegen-
wärtig erhöheten Staats-Bedürfnissen auf die
Anträge mehrerer Abgeordneten um Verminde-
rung des Chaussee-Geldes schon jetzt einzugehen.
Der getreue Landtag erlaubt sich jedoch
ehrerbietigst jene Verwilligung von den bep-
den Bedingungen abhängig zu machen, daß
1) von nun an keine Schulden weiter auf
die Landstraßenbau-Kasse gewirkt, und
2) nur so viel Neubauten und nothwen-
dige Besserungen vorgenommen werden,
als die Kráfte der Kasse gestatten.
Wenn Ihro K. H. jener Verwilligung
so wie den unterstellten Bedingungen Höchst-
Dero Beyfall nicht versagen, so wird es
der Landstraßenbau- Kasse möglich seon, die
zum Wegebau im Amte Ilmenau erforderli-
chen 500 thlr. jaͤhrlich zu eruͤbrigen.
Der getreue Landtag geht nunmehr zu
dem ihm mitgetheilten Entwurf eines Regu-
lativ's, die Erhaltung der Straßen betref-
fend, über, und erlaubt sich ehrerbietigst
folgende Bemerkungen:
Ju F. 2. Wenn er darauf anträgt, die