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neuen Huth- und Triftgesetzes betr.
(Beylage XX.) in Vortrag. Nachdem der
Inhalt der landstaͤndischen Erklaͤrungsschrift
vom 2osten Januar 1819. und des darauf
erfolgten höchsten Decretes (S. 243 ftg. der
Dornb. Verhandl.) ingleichen der hier noch
in No. 6. des Regierungs -Blattes von
1819. vorláufig erlassenen Verordnung, vor-
getragen worden war, wurde bemerklich ge-
macht, daß bey näherer Durchsicht des vor-
liegenden Entwurfes die Frage zugleich zu
berücksichtigen sep, ob das Geseß als ein
für das gesammte Großherzogthum gelten-
des, oder nur für den Neustädtischen Kreis
angenommen werden solle Der Entwurf
wurde vorgelesen und, so weit nöthig, er-
HAutert. Einige Mitglieder fanden ihn nur
für solche Gegenden anwendbar, wo Kop-
peltrift bestehe und wünschten dieses im Ge-
setze selbst ausgedrückt, andere wollten den-
selben, nur mit einigen wenigen Modisica=
tionen im gesammten Großherzogthume ein-
geführt wissen, noch andere glaubten, zu
der bereits gesetzlich (s. Reg. Bl. v. 1819.
No. 6.) beschränkten Behüthungszeit der
Wiesen, nur noch die einzige Bestimmung:
„daß jeder Triftberechtigte auch zum Hor-
„ denschlag befugt seyn solle,“ annehmen zu
können, und endlich wurde auch dieser Be-
stimmung widersprochen, weil solche, so wie
alle übrigen Bestimmungen des Entwurfs,
als allgemeine gesetzliche Vorschriften, über-
all in die fast an jedem einzelnen Orte ver-
schiedenen, und durch Vertrag oder Herkom-
men anders bestimmten Privat-Rechte, sté-
kend eingreifen würden. Die weitere Bera-
thung wurde bis morgen verschoben.
Der Landtag gseng über zu verschiede-
nen Gesuchen mehrerer Einwohner
zu Auma, Wenigenauma, Zickra
und Neustadt aO., wegen Baube-
gnadipzungen, welche sie, wegen der in
den Jahren 1790. 1804, und 1810, erlit-
tenen Brandschäden, nach Königl. Süchs.
Gesetzen zu fordern, aber noch bis jetzt ulcht
erhalten hätten. Fa# den Fall, daß diese
Forderungen als eine Schuld der hiesigen
Staatskassen völlig erwiesen seyn würden,
glaubte der Landtag, mit Vorbehalt des
Regresses an den ursprünglichen Schuldner,
gegen deren Auszahlung nichts einwenden
zu können, doch lag gegenwartig jener Be-
weiß noch keineswegs klar vor.
Endlich kam heute noch das Gesuch
eines Einwohners zu Allstedt in Vor-
trag, durch welches die Intercession des
bandtags in Anspruch genommen wird, we-
gen der von jenem am 2ten Januar 180.
für mehrere in Leipzig erkaufte Waaren, in
Lutzen bezahlten und nicht zurück erhaltenen
Verbrauchssteuer an 2.4 rthlr. 19 gr. 11
pf. Dieses Gesuch mußte jedoch, als vor
den Landtag nicht gehörig, zurück gewiesen
werden.
Sechs und sechzigste Sitzung
den 13ten Maͤrz 182i.
Gegenwaͤrtig 26. Abgeordnete.
Beym Vorlesen des gestrigen Protokolls
wurde von zwey Abgeordneten nochmals die
Behauptung aufgestellt, daß auch nach
der Abstimmung im Lanbtage und wenn da-
bey auch die Einstimmigkeit der Abgeordne-
ten Eines Standes oder Eines Kreises noch
nicht vorhanden gewesen, die Bildung einer
Curiat= oder Hrovinzial-Stimme noch zu-
lässig sep, allein die sämmtlichen übrigen
Mitglieder des Landtags waren anderer
Meynung und der Ansicht, daß eine weitere
Discussion hierüber nicht statt finden könne.
Hinsichtlich der gestern vorgetragenen
Gesuche aus dem Neustädtischen Kreise, um
Auszahlung der rückständigen Bau-
bepnadigungen, wurde für den Fall,