Full text: Großherzoglich Sachsen Weimar-Eisenachisches Regierungs-Blatt aufs Jahr 1821. (5)

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bas Ober-Appellations-Gericht ge- 
langen können, in vorhergehender In- 
stanz nichk an den Schöppenstuhl zu Jena 
zu schicken, erhielt durch die Bestimmung des 
F. VI. des Publications-Patents zur provi- 
forischen Ober-Appellations-Gerichts-Ord- 
nung seine Erledigung. Die hierbeo vor- 
gekommene Bemerkung: daß fünf Mitglieder 
des Ober-UAppellations-Gerichts Bensitzer des 
Schsppenstuhls seyen, führte zu keinem wei- 
teren Resultate. 
3) Dem Antrage eines einzelnen Abge- 
ordneten: es möge um eine Landesfürstliche 
Vorschrift gebeten werden, daß die von Er. 
K. H. dem Großherzoge auf eine bey 
Hchstdenselben geföhrte Beschwerde, er- 
folgte Entschließung, dem Beschwerdeführer 
nicht, wie jetzt geschebe, bloß Ertractsweise, 
sondern ausführlich mitgetheilt werden solle 
— stimmte der Landtag zwar nicht in die- 
ser Maaße bey; er beschloß jedoch in der 
über die verschiedenen Gesebesentwürfe zu er- 
stattenden Erklärungsschrift darum zu bit- 
ten, daß dem Beschwerdeführer in michtige- 
ren Angelegenheiten und da, wo es thunlich 
sep, die Gründe der abschläglichen Resolu- 
tion mitgetheilt werden möchten, weil yier- 
durch manchen Unzufriedenheiten und weite- 
ren unnöthigen Schritten vorgebeugt werden 
würde.
	        
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