der Landes-Direction und die landraͤthlichen
Obliegenheiten bestimmt worden seyn, wenn
die Organisation derselben in der gegenwär-
tigen Zeit geschehen wäre. *““"
Zum Schlusse des Vortrags wurden
Vorschläge gethan, wie diese Ansichten zu
einfacheren Regierungsformen zurückführen
koönnten; jedoch wurde zugleich dabey bemerkt,
daß dem Landtage nur zukommen werde,
seine deßfallsigen Wünsche dem Landesfürsten
vertrauensvoll vorzutragen, daß es nicht an ihm,
sondern an dem Fürsten sep, die Regierung
seines Landes anzuordnen, daß aber auch
Dieser die Ansichten der Vertreter seines Vol-
kes darüber, was der Gesammtheit am meh-
resten zusagen dürste, gern vernehmen wür-
de. — Der Landtag war mit diesen Ansichten
so vollkommen einverstanden, daß er solche
ohne weiteres in einer Erklärungsschrift
ausgesprochen zu sehen wünschte; allein der
Vortragende bat zunächst um Ernennung
einer Section zur näheren Prüfung der Vor-
schläge, und es wurde ein Ausschuß, beste-
hend aus 3. Mitgliedern, gewählt und somit
die weiteren Besprechungen über den geschehe-
nen Vortrag einer der naͤchsten Sitzungen
vorbehalten.
Nach der beendigten Wahl dieses Aus-
schusses wurde die Vorstellung der Jn-
den in dem Patrimonial-Amt Lbengs-
feld dem Landtage mitgectheilt. Ihr An-
trag gieng auf Befreyung von allen beson-
dern jüdischen Abgaben, und Gleichstellung
mit den Christen rücksichtlich ihres Gewer-
bes. Dieser Antrag gab dem Landtage Ge-
legenheit, sich uber die dermaligen Verhält-
n e der Juden in staatsbuͤrgerlicher Bezie—
hung auszusprechen, und das Resultat war,
duß man es für bedenklich hielt, in den der-
malig n Verhältnissen, und so lange keine
allgemeinen Verordnungen für ganz Deutsch-
land erschienen wären, auf eine Aenderung
anzutragen. Wegen der angebrachten Be-
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schwerden aber wurden die Bittsteller an die
geeigneten Behoͤrden gewiesen.
Hieran reihte sich das Gesuch eines
einzelnen Juden aus demselben Patrimo-
nial-Amte, um Verwendung zur Er-
laubniß sich in dem Flecken Mihla
niederlassen zu dürfen, welche ihm
von, der Landes-Directidn zu Eisenach ver-
sagt worden war. Der Landtag hielt sich
rücksichtlich dieses Gesuchs für incompetent,
indem eine solche Erlaubniß nothwendig von
der Landes-Direction ertheilt werden möüßte.
Endlich wurde die Eingabe zweyer
Ritterguthsbesitzer im Eisenach’-
schen Kreise zum Vortrag gebracht. Sie
betraf hauptsächlich Bemerkungen und Be-
schwerden über die Wirksamkeit und Thätig=
keit der Landräthe; Wünsche rücksichtlich der
Publication emanirter Gesetze und eine Bitte
um Revision einiger Landesgesetze. Der
Landtag war der Meynuca, daß die Bemer-
kungen, so weit sie Berücksichtigung erheisch-
ten, schon während der dermaligen Landtags-
versammlung beachtet worden wären, daß
aber für die Berücksichtigung der vorgebrach-
ten Wünsche und Bitten dermalen noch kein
Bedürfniß vorliege.
Zwey und siebenzigste Sitzung
den gosten März 182..e
Gegenwärtig 24. Abgeordnete.
Die Sibung begann mit einem ausführ-
lichen Vortrage über das Schulden=
wesen des Großherzogthums, und
den landesfürstlichen Antrag, die sämmtli-
chen Schulden zu vereinigen und sie künftig
als eine allen Landestheilen gemeinsame und
gleichmäßig angehörige Landesschuld zu be-
trachten und zu behandeln. Der Landtag
überzeugte sich, daß der damalige Zustand
des Schuldenwesens nicht fort. bestehen könne,