nirgends statt finden könne, war leicht zu
erkennen; bey der zweiten Art aber war der
Landtag der Mennung, daß sie billig zuzulas-
sen sey und beschloß daher für diesen Fall den
Vorbehalt der Reclamation wiederholt in
Antrag zu bringen, jedoch mit der Beschrän-
kung, daß Communen gestattet werde, eine
Vorstellung bey dem Großherzoglichen Land-
schaffts-Collegium einzureichen, in so fern sie
sich durch die Ausführung des Steuer-Pro-
visoriums für beschwert erachteten.
Die billige Berücksichtigung der ehemals
reichsritterschaftlichen Gebietötheile und der
Herrschaft Blankenhayn, welche höchsten Orts
in Antrag gebracht worden, und welche durch
. 15. des Gesetzesentwurfs geschehen war,
war der zweyte zu berathende Punkt, und es
kam dabeny auf die Frage an: ob der Land-
tag den Inhalt des höchsten Decrets und die
Bestimmung das K. 15. des Gesebentwurfs
für eine billige Berücksichtigung anerkenne?
Der Landtag erklärte sich hierüber bejahend
und forderte für den aufgestellten Jahlen=
Jrrthum, der bei den ehemaligen Reichêrit-
terschaftl. Gebietstheilen statt finden sollte,
nähere Nachweisung in der morgenden Sitzung.
Der dritte Punkt, die Entscheidung einer
im Landtage unentschieden gebliebenen Frage
anlangend, hatte gestern schon seine Erledi-
gung gefunden, nnd bey dem vierten Punkte,
welcher die S. 10 u. S. 18.enthaltenen Steuerbe-
frepungen angeht, fand der Landtag zu Ver-
hütung von Mißverständnissen zu F. 18. Nr.
1. den Zusatz nothwendig: ausgenommen das
Grundvermögen, in sofern davon alle Grund-
steuern entrichtet werden.
281
Zum Schlusse der Sitzung vereinigte sich
der Landtag in Bezug auf die zu machenden
neuen Verwilligungen dahin, daß das lau-
fende Jahr in Hinsicht der Staatseinnahmen
und Staaksausgaben als eine Fortsetzung des
Jahres 1820. gehalten seyn solle, jedoch in
der Naaße, daß die für das vorige Jahr
verwilligten, im gegenwärtigen aber nicht
nöthigen Ausgaben der Landschaftskasse zu
Gute gehen, die Ausführung aber der wäh-
rend des jetzigen Landtags geforderten Be-
willigungen bis zum Jahr 1822. auögesetzt
bleiben möge. ·
Sechs und siebenzichste Sitzung
den 24. Maͤrz 1821.
Gegenwaͤrtig 24 Abgeordnete.
Der Herr Staats-Minister, Frepherr von
Fritsch hielt dem Landtage einen umfassenden
und viel Aufklärung gewährenden Vortrag
über das Militär-Wesen, und dessen den Bun-
despflichten gemäße Herstellung. Der Land-
tag erkannte mit gedührendem Danke die auf
diesen Vortrag verwendete Mühe, und behielt
sich seine weitere Erklárung, nach vorgängi-
ger Prüfung der mitgetheilten Thatsachen,
durch den dazu ernannten Ausschuß vor.
Nach Beendigung jenes Vortrags wurde
die gestern geforderte nähere Nachweisung des
Zahlen-Irrthums von dem Abgeordneten der
reichsritterschaftlichen Gebietstheile gegeben,
und der Landtag beschloß, in der Erklárungs=
schrift auf anderweite zweckmärige Bonitirung
dieses Gebietstheils in Gegenwart des Ge-
neral-Taxators anzutragen.