Full text: Großherzoglich Sachsen Weimar-Eisenachisches Regierungs-Blatt aufs Jahr 1821. (5)

nirgends statt finden könne, war leicht zu 
erkennen; bey der zweiten Art aber war der 
Landtag der Mennung, daß sie billig zuzulas- 
sen sey und beschloß daher für diesen Fall den 
Vorbehalt der Reclamation wiederholt in 
Antrag zu bringen, jedoch mit der Beschrän- 
kung, daß Communen gestattet werde, eine 
Vorstellung bey dem Großherzoglichen Land- 
schaffts-Collegium einzureichen, in so fern sie 
sich durch die Ausführung des Steuer-Pro- 
visoriums für beschwert erachteten. 
Die billige Berücksichtigung der ehemals 
reichsritterschaftlichen Gebietötheile und der 
Herrschaft Blankenhayn, welche höchsten Orts 
in Antrag gebracht worden, und welche durch 
. 15. des Gesetzesentwurfs geschehen war, 
war der zweyte zu berathende Punkt, und es 
kam dabeny auf die Frage an: ob der Land- 
tag den Inhalt des höchsten Decrets und die 
Bestimmung das K. 15. des Gesebentwurfs 
für eine billige Berücksichtigung anerkenne? 
Der Landtag erklärte sich hierüber bejahend 
und forderte für den aufgestellten Jahlen= 
Jrrthum, der bei den ehemaligen Reichêrit- 
terschaftl. Gebietstheilen statt finden sollte, 
nähere Nachweisung in der morgenden Sitzung. 
Der dritte Punkt, die Entscheidung einer 
im Landtage unentschieden gebliebenen Frage 
anlangend, hatte gestern schon seine Erledi- 
gung gefunden, nnd bey dem vierten Punkte, 
welcher die S. 10 u. S. 18.enthaltenen Steuerbe- 
frepungen angeht, fand der Landtag zu Ver- 
hütung von Mißverständnissen zu F. 18. Nr. 
1. den Zusatz nothwendig: ausgenommen das 
Grundvermögen, in sofern davon alle Grund- 
steuern entrichtet werden. 
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Zum Schlusse der Sitzung vereinigte sich 
der Landtag in Bezug auf die zu machenden 
neuen Verwilligungen dahin, daß das lau- 
fende Jahr in Hinsicht der Staatseinnahmen 
und Staaksausgaben als eine Fortsetzung des 
Jahres 1820. gehalten seyn solle, jedoch in 
der Naaße, daß die für das vorige Jahr 
verwilligten, im gegenwärtigen aber nicht 
nöthigen Ausgaben der Landschaftskasse zu 
Gute gehen, die Ausführung aber der wäh- 
rend des jetzigen Landtags geforderten Be- 
willigungen bis zum Jahr 1822. auögesetzt 
bleiben möge. · 
Sechs und siebenzichste Sitzung 
den 24. Maͤrz 1821. 
Gegenwaͤrtig 24 Abgeordnete. 
Der Herr Staats-Minister, Frepherr von 
Fritsch hielt dem Landtage einen umfassenden 
und viel Aufklärung gewährenden Vortrag 
über das Militär-Wesen, und dessen den Bun- 
despflichten gemäße Herstellung. Der Land- 
tag erkannte mit gedührendem Danke die auf 
diesen Vortrag verwendete Mühe, und behielt 
sich seine weitere Erklárung, nach vorgängi- 
ger Prüfung der mitgetheilten Thatsachen, 
durch den dazu ernannten Ausschuß vor. 
Nach Beendigung jenes Vortrags wurde 
die gestern geforderte nähere Nachweisung des 
Zahlen-Irrthums von dem Abgeordneten der 
reichsritterschaftlichen Gebietstheile gegeben, 
und der Landtag beschloß, in der Erklárungs= 
schrift auf anderweite zweckmärige Bonitirung 
dieses Gebietstheils in Gegenwart des Ge- 
neral-Taxators anzutragen. 
  
 
	        
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