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dieser Art entwickelten fich waͤhrend der Be-
rathung mancherley Bedenken, obschon man
die Erleichterung, welche den Zinspflichtigen
dadurch verschafft werden koͤnne und solle,
nicht verkannte. Und wenn auch unter ge-
wissen Bedingungen die Kammer und das
Land einen Vortheil von einer solchen per-
manenten Einrichtung haben könnten; so
seven dagegen andere Fälle eben so gewiß,
wo beyde empfindliche Nachtheile davon ver-
#würen würden. Deswegen erklärte sich der
Landtag in seiner Mehrheit, daß sich ihm
der vorgelegte Plan, wenigstens vor jetzt,
nicht zu einer gesetzlichen Bestimmung zu
eignen scheine; doch werde er es dankbar
anerkennen, wenn Großherzogl. Kammer
serner, wie zeither, die Wuͤnsche einzelner
Zinspflichtigen zu befriedigen, und Geld statt
Körnerzinsen anzunehmen, sich geneigt finden
lasse.
Acht und siebenzigske, neun und siebenzigste
und ein und achtzigste Sitzung
den 27sten, 28sten und zosten Marz.
In Gegenwart von 25. Abgeordneten.
Der in der eilften Sitzung begonnene,
aber bis jetzt ausgesetzte Vortrag über das
höchste Decret v. 20sten November 1820.
die Kirchen= und Schulangelegenhei-
ten betr. (s. Beylage #l.) wurde in diesen
3. Sitzungen fortgesetzt und beendigt.
Bey den mitgetheilten gesetzlichen Be-
stimmungen zur allgemeinen Normirung und
resp. Beschränkung der Schul-Ferien, so
wie zur Verhüthung der Schulversäum-
nisse, auf dem Lande, fand der Landtag
nur wenig zu erinnern, und die bey den
letztern zur Sprache gebrachte Einrichtung
der Presbyterien schien ihm, besonders wenn
man sie msglichst einfach gestalte, sehr wün-
schenswerth.
Aus den Mittheilungen über die Erhs-
hung der geringen Schulbesoldungen bis zu
100 rthlr. überzeugte sich zwar der Land-
tag von der unermüdeten Thätigkeit der
Behörden, der ausgesprechenen Bestimmung
zu genügen und erkannte dieselbe dankbar
an; aber es that ihm auch weh, daß der
Erfüllung der guten Absicht bis jetzt so
mancherley unüberwindliche Hindernisse enk-
gegen getreten waren.
Die geschehenen Anträge auf Verwilli-
gungen für das Gymnasium zu Eisenach,
für die Landschullehrer= Seminarien in Wei-
mar und Eisenach, für die Versorgung der
Geistlichen und Schullehrerwittwen, und für
die Verbesserung der geringen Predigerstellen
bey armen Gemeinden, erkannte der dand-
tag für so dringend, und die dadurch zu
treffenden Einrichtungen für so wohlthátig
fürs Ganze, daß er sich zu einer allgemei-
nen jährlichen Verwilligung von mehr als
5000 rthlr. entschloß.
Ueber die Verwendung jener Summe
im Einzelnen glaubte sich der Landtag nicht
aussprechen zu dürfen, sondern dieselbe viel-
mehr den Behörden überlassen zu müssen,
jedoch mit dem Verlangen, daß ihm in Zu-
kunft ein vollständiger Plan darüber, wie
die verwilligte Summe verwendet worden
sen, vorgelegt werden möge. Dabey er-
schien es aber auch, aus mehrern sehr trif-
tigen Gründen nothwendig, daß mit Eintritt
der neuen Steuerverfassung, die bis jetzt
noch bey einzelnen Geistlichen statt findende
Entschädigung für die aufgehobene Trank-
steuer= und Impost-Freiheit, vom Jahre 1822.
an, aus der Haupt-Landschafftskasse, gänz-
lich cessire, und überließ es der geistlichen
Oberbehörde, aus den jetzt dargebotenen
Nitteln, unter der Form einer Besoloungs-