2) Erklaͤrungsschrift vom 27sten Maͤrz,
den mitgetheilten Plan wegen Verwandelung
der Natural-Erbzinsen in Geldzinsen betr.
(s. Beyl. 1)0D.)
3) Erkläárungsschrift von demselben Da-
tum, das Gesuch des Hrn. von der Gabe-
lenz um Ertheilung der Landstandschaft
auf sein RKitterguth Cemnitz, im Neustäd=
tischen Kreise betreffend.
4) Erkläárungsschrift von eben demselben
Tage, die Vereinigung sämmtlicher Schul-
den aller Landestheile in eine dem gesamm-
ten Großherzogthume angehörige Gesammt-
schuld betr. (Beyl. KE E.)
Beylage I. zu No. 10.
Beylage B68.
Höchstes Decret
vom 2ten März 1821.
Die Strafanstalten betreffend.
Der getreue Landtag hat unterm Loten
Februar d. J. über die Strafanstalten und
die deshalb an iyhn gelangten Anträge eine
unterthänigste Erklärungsschrift abgegeben,
welche es durchaus nothwendig macht, noch
einmal auf denselben Gegenstand zuruck zu
kommen.
Aus der Zeit, in welcher Weimar und
Eisenach, als zwey ganz getrennte Provin-
zden, verwaltet wurden, bestehen in dem
Großherzogthume zwey Strafanstalten, das
Zuchthaus zu Weimar und das Zuchthaus
zu Eisenach, bepde ursprünglich bestimmt,
aus der, einer jeden zugewiesenen, Pro-
vinz alle Sträáflinge aufzunehmen, denen
eine härtere Art der Freyheitsstrafe (nach
der Gefängnißstrafe) zuerkannt wird, ohne
Unterschied, sie mögen schwerere oder leich-
tere Verbrechen begangen haben, sie moͤgen
auf Lebenszeit, oder nur auf wenige Mo-
vate verurtheilt werden.
295
5) Erkläárungsschrift vom 29sten Maͤrz
auf das hoͤchste Decret vom 11ten December
1820, mehrere Gesetzesentwuͤrfe betreffend
(s. Bepl. FFF.)
6) Erklérungsschrift vom 28sten März
auf das anderweite hoͤchste Decret vom 27sten
Februar 1821. die Strafanstalten betreffend
(s. Beyl. 666.)
7) Vortrag die Kriegsforderungen in
den ehemaligen hessischen und reichsritter-
schaftlichen= auch Erfurt-Blankenhaynischen
Landestheilen betr. vom 31sten März 1821.
(s. Beyl. NNN.)
des Regierungs-Blatts.
Das Nachtheilige dieser Einrichtung war
längst erkannt worden; aber zur Sprache
kam die Sache erst im Jahre 1817. auf
folgende Veranlassungen: erstens wollte
der Platz in den Häusern nicht mehr zu-
reichen, da sich sowohl der Weimarische, als
der Eisenachische Kreis vergrößert hatte;
zweytens lag die Annahme eines Straf-
gesetzbuches im Plan, welches zwey Austal-
ten, das Zuchthaus für schwerere und das
Strafarbeitshaus für leichtere Verbrecher,
gesondert wissen will; drittens waren bey-
de Hauser baufallig. Es gelangten daruber
mehrere Anträge an den im Jahre 1817.
versammelten Lbandtag und dieser erklärte:
1) das Zuchthaus in Eisenach möchte zu
einem Strafarbeitshaus für den Umfang
des ganzen Großherzogthums eingerichtet
werden;
2) hierzu sollten 2400 rthlr. aus der
Haupt-Landschafftskasse verwilligt seyn;
3) als Zuchthaus, zur Aufnahme gefähr-
licherer Sträflinge, würde das schon be-
stehende Zuchthaus in Weimar hinreichen.
Dieselbe Erklärung wiederholte der ge-
treue Landtag, bey seiner 2ten Versamm-