Full text: Großherzoglich Sachsen Weimar-Eisenachisches Regierungs-Blatt aufs Jahr 1821. (5)

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lung im Jahre 1818., indem er sich unter 
dem a2#sten December dahin aussprach: nur 
zzwey Strafanstalten, ein ZJuchthaus und 
ein Strafarbeitshaus, scheinen ihm nsthig, 
die Transporte aus Weimar nach Eisenach 
und umgekehrt aus Eisenach nach Weimar 
würden minder kostspielig seyn, als die Ein- 
richtung zweyer Arbeitshäuser, oder zweyer 
Zuchthäuser, sollte aber die Erfahrung es 
darthun, daß das Zuchthaus zu Weimar 
zu eng und überhaupt nicht zweckmäßig ein- 
zurichten sey, so müßte es freylich an einen 
andern Ort verlegt werden und werde der 
Landtag dann „über jede Schwierigkeit sich 
zu erheben suchen.“ 
Unterdessen hat man, in Gemsheit die- 
ser Erkläárungsschriften und der darauf 
zum Theil ausdrücklich erfolgten landes- 
fürstlichen Sanction, mit der Einrichtung 
des Strafarbeitshauses zu Eisenach (welches 
mit dem Zwangsarbeitshause daselbst durch- 
aus nicht verwechselt werden darf) den An- 
fang gemacht, und es ist solcher im vorigen 
Jahre schon soweit vollendet worden, daß 
die Anstalt allen Anforderungen, welche an 
sie gestellt werden können, wohl entsprechen 
dürste. Aber nicht 2400 rthlr. nur, son- 
dern (vorbehältlich der Schlußrechnung dar- 
über) 4850 rthlr. 12 gr. 7 pf. Current- 
Geld hat der Bau gekostet, auch möchten, 
um den Mansarden durch Einsetzung von 
Blochwänden und sonst mehr Festigkeit zu 
geben, noch 600 rthlr. erforderlich seyn. 
Se. Königl. H. der Großherzog heben es 
unterm #ten April 1820. genehmigt, daß schon 
jetzt alle Sträflinge, denen Zuchthausstrafe (denn 
Arbeitshausstrafe ist gesetzlich noch nicht als eine 
besondere Strafgattung angenommen) auf drey 
Jahre, oder auf kürzere Zeit zuerkannt wor- 
den, nach Eisenach, alle schwerere Verbre- 
cher aber in das hiesige Zuchthaus gebracht 
werden sollen. Dies die bestehende Einrich- 
tung. Da aber das biesige Zuchthaus für 
die Anzahl, welche es nach dieser Einrich- 
tung fassen soll, offenbar zu eng ist, da es 
als ein baufälliges Gebäude volle Sicherheit 
nicht darbietet,, da es, um dieser Baufäal- 
ligkeit, um seiner ganzen Lage und um des 
Mangels an einem Hofraume willen, ganz 
offenbar nicht in die Reihe der bessern, son- 
dern in die Reihe der minder guten Straf- 
anstalten gehört: so ist die Vothwendigkei#t 
einer Veränderung (zu welcher der getreue 
Landtag im Jahre 1818. seine Mitwirkung 
im Voraus zusicherte) als vollkommen erwie- 
sen anzusehen; wenigstens bedarf sie keines 
Beweises mehr für denjenigen, der das Gan- 
ze einmal in Augenschein genommen hat und 
der Ueberzeugung ist, daß die Stráflinge in 
solchen Häusern nicht aufhören, Menschen zu 
sepn, daß in denselben nicht jeder Trieb zur 
Besserung erstickt werden soll, daß man ne- 
ben dem Grunde des Strafrechtes, neben 
dem streng rechtlschen Zwecke der Strafvoll= 
ziehung, noch andere Nebenzwecke in dem 
Auge behalten muß. Drey Plne sind für 
die Veränderungen aufgesaßt worden, immer 
mit Hinsicht auf die fruheren ständischen Er- 
klaͤrungen, welche nur zwey, nicht drey 
Anstalten wollten. 
Ister Plan. 
Das Strafarbeitshaus bleibt in Eisenach. 
Das Zuchthaus zu Weimar wird in Bau 
und Besserung genommen. 
2ter PMan. 
Das Strafarbeitshaus bleibt in Eisenach. 
das Zuchthaus wird von Weimar in das 
Schloß nach Blankenhayn verlegt. 
Zter Plan. 
Das Strafarbeitshaus in Eisenach wird 
zum Zuchthause bestimmt, wozu es sich, 
wenn noch die oben angegebene Befestigung 
vorgenommen wird, ganz eignet. Das ns- 
thige Strafarbeitshaus wird ebenfalls in 
Eisenach gebaut, getreunt vom Zuchthause, 
aber doch so, daß die Administration für 
beyde Anstalten gemeinschaftlich wirken kann. 
Das Zuchthaus in Weimar bleibt in seinem
	        
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