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lung im Jahre 1818., indem er sich unter
dem a2#sten December dahin aussprach: nur
zzwey Strafanstalten, ein ZJuchthaus und
ein Strafarbeitshaus, scheinen ihm nsthig,
die Transporte aus Weimar nach Eisenach
und umgekehrt aus Eisenach nach Weimar
würden minder kostspielig seyn, als die Ein-
richtung zweyer Arbeitshäuser, oder zweyer
Zuchthäuser, sollte aber die Erfahrung es
darthun, daß das Zuchthaus zu Weimar
zu eng und überhaupt nicht zweckmäßig ein-
zurichten sey, so müßte es freylich an einen
andern Ort verlegt werden und werde der
Landtag dann „über jede Schwierigkeit sich
zu erheben suchen.“
Unterdessen hat man, in Gemsheit die-
ser Erkläárungsschriften und der darauf
zum Theil ausdrücklich erfolgten landes-
fürstlichen Sanction, mit der Einrichtung
des Strafarbeitshauses zu Eisenach (welches
mit dem Zwangsarbeitshause daselbst durch-
aus nicht verwechselt werden darf) den An-
fang gemacht, und es ist solcher im vorigen
Jahre schon soweit vollendet worden, daß
die Anstalt allen Anforderungen, welche an
sie gestellt werden können, wohl entsprechen
dürste. Aber nicht 2400 rthlr. nur, son-
dern (vorbehältlich der Schlußrechnung dar-
über) 4850 rthlr. 12 gr. 7 pf. Current-
Geld hat der Bau gekostet, auch möchten,
um den Mansarden durch Einsetzung von
Blochwänden und sonst mehr Festigkeit zu
geben, noch 600 rthlr. erforderlich seyn.
Se. Königl. H. der Großherzog heben es
unterm #ten April 1820. genehmigt, daß schon
jetzt alle Sträflinge, denen Zuchthausstrafe (denn
Arbeitshausstrafe ist gesetzlich noch nicht als eine
besondere Strafgattung angenommen) auf drey
Jahre, oder auf kürzere Zeit zuerkannt wor-
den, nach Eisenach, alle schwerere Verbre-
cher aber in das hiesige Zuchthaus gebracht
werden sollen. Dies die bestehende Einrich-
tung. Da aber das biesige Zuchthaus für
die Anzahl, welche es nach dieser Einrich-
tung fassen soll, offenbar zu eng ist, da es
als ein baufälliges Gebäude volle Sicherheit
nicht darbietet,, da es, um dieser Baufäal-
ligkeit, um seiner ganzen Lage und um des
Mangels an einem Hofraume willen, ganz
offenbar nicht in die Reihe der bessern, son-
dern in die Reihe der minder guten Straf-
anstalten gehört: so ist die Vothwendigkei#t
einer Veränderung (zu welcher der getreue
Landtag im Jahre 1818. seine Mitwirkung
im Voraus zusicherte) als vollkommen erwie-
sen anzusehen; wenigstens bedarf sie keines
Beweises mehr für denjenigen, der das Gan-
ze einmal in Augenschein genommen hat und
der Ueberzeugung ist, daß die Stráflinge in
solchen Häusern nicht aufhören, Menschen zu
sepn, daß in denselben nicht jeder Trieb zur
Besserung erstickt werden soll, daß man ne-
ben dem Grunde des Strafrechtes, neben
dem streng rechtlschen Zwecke der Strafvoll=
ziehung, noch andere Nebenzwecke in dem
Auge behalten muß. Drey Plne sind für
die Veränderungen aufgesaßt worden, immer
mit Hinsicht auf die fruheren ständischen Er-
klaͤrungen, welche nur zwey, nicht drey
Anstalten wollten.
Ister Plan.
Das Strafarbeitshaus bleibt in Eisenach.
Das Zuchthaus zu Weimar wird in Bau
und Besserung genommen.
2ter PMan.
Das Strafarbeitshaus bleibt in Eisenach.
das Zuchthaus wird von Weimar in das
Schloß nach Blankenhayn verlegt.
Zter Plan.
Das Strafarbeitshaus in Eisenach wird
zum Zuchthause bestimmt, wozu es sich,
wenn noch die oben angegebene Befestigung
vorgenommen wird, ganz eignet. Das ns-
thige Strafarbeitshaus wird ebenfalls in
Eisenach gebaut, getreunt vom Zuchthause,
aber doch so, daß die Administration für
beyde Anstalten gemeinschaftlich wirken kann.
Das Zuchthaus in Weimar bleibt in seinem