Full text: Großherzoglich Sachsen Weimar-Eisenachisches Regierungs-Blatt aufs Jahr 1821. (5)

22 Gr. 4 Pf., jährlich 4000 Rthlr. und im 
Nothfall noch einen Nachschuß bis 
auf höchstens tlooo Rtblr. in einem 
Jahre, aus der Haupt-Landschaftekasse ver- 
willigen zu dürfen. Man versieht sich jedoch 
zu Großherzogl. Landes-Direction, daß, wenn 
in einem Jahre mit einem geringern Quam 
tum auszukommen ist, auch nicht mehr als 
der wirkliche Bedarf werde erhoben, und das 
Uebrige der Landschafftskasse erspart werden.“ 
Hat die Großherzogl. Landes-Direction die- 
ser so ausgesprochenen Erwartung nicht ge- 
nüget? 
Dies vorausgeschickt, wird der Antrag 
auf folgende Verwilligungen wiederholt: 
1) für den Neubau, die endliche und genü- 
gende Herstellung der Strafanstalten (Zucht- 
haus und Arbeitehaus) loooo Rthlr., ver- 
theilt auf drey Jahre und vorbehaltlich 
einer nochmaligen Prüfung aller dazu 
geschehenen Vorschläge, auch dessen, welcher 
jeczt erst von dem getreuen Landtage aus- 
gegangen ist; 
2) zur Unterhaltung der bestehenden Straf- 
anstalten 0000 Rtylr. jährlich, außer den 
500 Rthlr., welche in der Summe „Tau- 
send Thaler für das Zuchthaus und Ir- 
renhaus“ dem Zuchthause schon jetzt auf 
dem Etat der Eisenachischen Kreiskasse an- 
gewiesen sind. DOle andern doo Rthlr. in 
dieser Summe dürften zur Unterhaltung 
der Irren bestimmt bleiben müssen, es mo- 
gen nun dieselben, was bey einigen der 
Fall seyn kann, in Eisenach forthin ver- 
pflegt oder nach Jena versetzt werden; 
3) zur Deckung des Deficit in der Bau- 
kasse zu Eisenach, 2147 Rthlr. 4 Gr. 0 
Pf., dagegen die in dem Arbeitshause wahr- 
scheinlich noch erforderlichen öoo Rthlr. 
mit unter den oben aufgeführten 10000 
Kthlr. enthalten seyn sollen. 
Nothwendig wird es, in dieser Verbindung 
noch des Zwangsarbeitshauses in Eise- 
nach zu gedenken, welches in dem Derrete vom 
228 
15ten December r820. nicht erwähnt wor- 
den war, worauf aber der gerreue Landtag 
in seiner Erklärungsschrift vom roten Febr. 
d. J. gekommen ist. Unter'm zosten Decemb. 
1872. trug die landschafftliche Deputation 
der alten Lande darauf an, „daß — um 
einem allgemeinen anerkannten Be- 
düurfnisse abzuhelfen —290 Kth. jähr- 
lich zueinem in Eisenach anzulegenden freiwilli- 
gen und Zwangarbeitshause ausgesetzt und so 
lange fortgezahlt werden möchten, bis sich 
jene Anstalt selbst unterhalten 
könnte.“ Dieser Antrag ist von Sr. 
Königl. Hoheit dem Großherzoge in einem 
höchsten Decrete vom 15ten Januar 1873. 
genehmigt und es sind in dessen Gemsßheit 
bié jebt alle Jahre 250 Rthlr. zu dem 
gedachten Zwecke, mit landständischer 
Zustimmung, aus der Eisenachischen Kreis- 
kasse gezahlt worden. Der hierdurch bis zum 
Jahre 1877. gesammelte baare Vorrath wur- 
de) weil ohne ein schickliches Lokal der von 
den Landständen selbst ausgesprochene 
Zweck sich nicht erreichen ließ, zum Ankauf 
eines Hauses verwandt. Mit dem noch blei- 
benden Ueberschusse, mit einer Summe von 
608 Rthlr. 4 Gr. 2 7 Pf., welche schon fe#- 
ber im Jahre 1870. zu jenem polizeylichen 
Zwecke gewidmet worden waren, und mit ei- 
nem Vorschusse von 2058 Rehlr. 14 Gr. 8 
Ff. aus dem Vermögen des Zucht= und Ir- 
renhauses ist der Ausbau des Hauses fast 
ganz vollendet worden, so daß es gegenwär- 
tig nur noch auf zwen Fragen ankommtt: 
1) wie soll jener Vorschuß an 2958 Rthlr. 
14 Gr. 8 Pf. behandelt, 
2) wie soll das Haus, die Anstalt unter- 
halten werden? 
Bey der ersten Frage dürfte zu berück- 
sichtigen seyn, daß das bey dem Zucht= und 
Irrenhause zu Eisenach früherhin gesammelte 
Vermêgen nicht dem Zuchthause allein, son- 
dern auch dem Frrenhause gehörte, daß, 
als ver erste Plan zu dem Zwangsar-
	        
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