22 Gr. 4 Pf., jährlich 4000 Rthlr. und im
Nothfall noch einen Nachschuß bis
auf höchstens tlooo Rtblr. in einem
Jahre, aus der Haupt-Landschaftekasse ver-
willigen zu dürfen. Man versieht sich jedoch
zu Großherzogl. Landes-Direction, daß, wenn
in einem Jahre mit einem geringern Quam
tum auszukommen ist, auch nicht mehr als
der wirkliche Bedarf werde erhoben, und das
Uebrige der Landschafftskasse erspart werden.“
Hat die Großherzogl. Landes-Direction die-
ser so ausgesprochenen Erwartung nicht ge-
nüget?
Dies vorausgeschickt, wird der Antrag
auf folgende Verwilligungen wiederholt:
1) für den Neubau, die endliche und genü-
gende Herstellung der Strafanstalten (Zucht-
haus und Arbeitehaus) loooo Rthlr., ver-
theilt auf drey Jahre und vorbehaltlich
einer nochmaligen Prüfung aller dazu
geschehenen Vorschläge, auch dessen, welcher
jeczt erst von dem getreuen Landtage aus-
gegangen ist;
2) zur Unterhaltung der bestehenden Straf-
anstalten 0000 Rtylr. jährlich, außer den
500 Rthlr., welche in der Summe „Tau-
send Thaler für das Zuchthaus und Ir-
renhaus“ dem Zuchthause schon jetzt auf
dem Etat der Eisenachischen Kreiskasse an-
gewiesen sind. DOle andern doo Rthlr. in
dieser Summe dürften zur Unterhaltung
der Irren bestimmt bleiben müssen, es mo-
gen nun dieselben, was bey einigen der
Fall seyn kann, in Eisenach forthin ver-
pflegt oder nach Jena versetzt werden;
3) zur Deckung des Deficit in der Bau-
kasse zu Eisenach, 2147 Rthlr. 4 Gr. 0
Pf., dagegen die in dem Arbeitshause wahr-
scheinlich noch erforderlichen öoo Rthlr.
mit unter den oben aufgeführten 10000
Kthlr. enthalten seyn sollen.
Nothwendig wird es, in dieser Verbindung
noch des Zwangsarbeitshauses in Eise-
nach zu gedenken, welches in dem Derrete vom
228
15ten December r820. nicht erwähnt wor-
den war, worauf aber der gerreue Landtag
in seiner Erklärungsschrift vom roten Febr.
d. J. gekommen ist. Unter'm zosten Decemb.
1872. trug die landschafftliche Deputation
der alten Lande darauf an, „daß — um
einem allgemeinen anerkannten Be-
düurfnisse abzuhelfen —290 Kth. jähr-
lich zueinem in Eisenach anzulegenden freiwilli-
gen und Zwangarbeitshause ausgesetzt und so
lange fortgezahlt werden möchten, bis sich
jene Anstalt selbst unterhalten
könnte.“ Dieser Antrag ist von Sr.
Königl. Hoheit dem Großherzoge in einem
höchsten Decrete vom 15ten Januar 1873.
genehmigt und es sind in dessen Gemsßheit
bié jebt alle Jahre 250 Rthlr. zu dem
gedachten Zwecke, mit landständischer
Zustimmung, aus der Eisenachischen Kreis-
kasse gezahlt worden. Der hierdurch bis zum
Jahre 1877. gesammelte baare Vorrath wur-
de) weil ohne ein schickliches Lokal der von
den Landständen selbst ausgesprochene
Zweck sich nicht erreichen ließ, zum Ankauf
eines Hauses verwandt. Mit dem noch blei-
benden Ueberschusse, mit einer Summe von
608 Rthlr. 4 Gr. 2 7 Pf., welche schon fe#-
ber im Jahre 1870. zu jenem polizeylichen
Zwecke gewidmet worden waren, und mit ei-
nem Vorschusse von 2058 Rehlr. 14 Gr. 8
Ff. aus dem Vermögen des Zucht= und Ir-
renhauses ist der Ausbau des Hauses fast
ganz vollendet worden, so daß es gegenwär-
tig nur noch auf zwen Fragen ankommtt:
1) wie soll jener Vorschuß an 2958 Rthlr.
14 Gr. 8 Pf. behandelt,
2) wie soll das Haus, die Anstalt unter-
halten werden?
Bey der ersten Frage dürfte zu berück-
sichtigen seyn, daß das bey dem Zucht= und
Irrenhause zu Eisenach früherhin gesammelte
Vermêgen nicht dem Zuchthause allein, son-
dern auch dem Frrenhause gehörte, daß,
als ver erste Plan zu dem Zwangsar-