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beitshaufe entworfen wurde, es vorzäg-
lich mit in der Absicht lag, die Frren,
welche bis dahin in dem Zuchthause ver-
pflegt worden waren, in das Zwangsarbeits-
haus aufzunehmen, daß also dieses Haus el-
den gegründeten Anspruch auf einen Theil
jenes Vermögens hatte. Auch jeßt ist oieser
Grund nicht ganz gehoben, wiewohl nach einem
neuern, sanctionirten Landtagsbeschlusse, Wahn-
witzige, Melancholische und Rasende nicht mehr
in Eisenach, sondern nur in der Irrenanstalt
zu Jena aufgenommen werden sollen; denn
einmal werden noch immer Geisteskranke an-
derer Art auf Verpflegung Ansprüche machen,
und sodann wird, nicht ganz ohne Schein,
von den Behörden des Eisenachischen Kreises
die Behauptung aufgestellt, daß von dem fru-
her in dem Kreise gesammelten Vermögen
ein Theil wenigstens vorzugéweise zum Besten
des Kreises und seiner Unglucklichen zu ver-
wenden sey.
Diese Ansicht der Sache, welche jetzt erst
mit zur Prüfung des getreuen Landtage aus-
gesetzt wird, führt zur Niederschlagung des
gedachten Vorschusses. Was aber die 2te
Frage anlangt: so liegt die Beantwortung
derselben zum Theil in der ständischen Er-
klärungsschrift vom Zosten December 1812.,
zum Theil in dem Zusammenhange, in wel-
chen die Anstalt mit dem städtischen Armen-
wesen zu Eisenach gebracht werden soll. Jene
sichert der Anstalt einen jährlichen Zuschuß
von 250 rithlr. so lange, bic sie sich selbst
unterhalten kann, dieser wird Unterstätzung
um so gewisser gewähren, je willkommner
eine solche Anstalt den mit Versorgung der
Armen beauftragten Behörden immer seyn
muß.
Der getreue Landtag wird aus dem bey-
liegenden Votum der Großherzoglichen Landes-
Direction, 2ter Section, vom Aten Januar
dieses Jahres so wie aus einem zweyten
Votum, welches dieselbe Behörde am ###te
December 1820. über das Vermögen des-
Zucht= und Irrenhauses abgegeben hat, sich
noch genauer in der Sache unterrichten kön-
nen, und im Ganzen den Wunsch gerechtfee-
tigt finden, daß er den Gegenstand des De-
cretes vom #ten December 1820. noch ein-
mal erörtern undk sich darüber anderweit er-
klären wolle.
Das Staats-Ministerium.
Beylage Ccc.
Unterthänigste Erklärungeschrift
vom g2'sten März 1821.
den Entwurf des neuen Steuer=
Gesetzes betreffend.
Durch das höchste Decret vom roten
dieses Monats ist dem getreuen Landtage
der Entwurf zum neuen Steuer-Gesey mit-
getheilt worden, damit derselbe von ihm mit
denjenigen Anträgen gegen einander gehalten
werden möge, welche in der unterthänigsten
Erklärungsschrift vom 27 sten Februar der
höchsten Hrüfung J. K. H. anheim gestelle
wurden.
Der getreue Landtag hat sich dieses sorg--
lichst angelegen seyn lassen, und biß auf
sehr wenige Punkte vermochte er ohne
Schwierigkeit nur die vollkommenste Ueber-
einstimmung des Gesetzesentwurfs mit sei-
nen desfallsigen Anträgen zu finden.
Was nun die eben erwähnten nur weni-
gen Verschiedenheiten betrifft, die sich jedoch
beinahe alle in dem Eingangs angezogenen
höchsten Decrete herausgehoben finden, so er-
laubt sich der getreue Landtag Folgendes zu
bemerken.
Unter Ziffer r. des höchsten Decretes
sind die Gründe angegeben, weshalb in dem
Gesetzesentwurf der Vorbehalt einer Recla-
mation hinweggelassen worden, welche ider
getreue Landtag für diejenigen neuen Landes-
theile in Antrag brachte, die sich durch die