Full text: Großherzoglich Sachsen Weimar-Eisenachisches Regierungs-Blatt aufs Jahr 1821. (5)

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beitshaufe entworfen wurde, es vorzäg- 
lich mit in der Absicht lag, die Frren, 
welche bis dahin in dem Zuchthause ver- 
pflegt worden waren, in das Zwangsarbeits- 
haus aufzunehmen, daß also dieses Haus el- 
den gegründeten Anspruch auf einen Theil 
jenes Vermögens hatte. Auch jeßt ist oieser 
Grund nicht ganz gehoben, wiewohl nach einem 
neuern, sanctionirten Landtagsbeschlusse, Wahn- 
witzige, Melancholische und Rasende nicht mehr 
in Eisenach, sondern nur in der Irrenanstalt 
zu Jena aufgenommen werden sollen; denn 
einmal werden noch immer Geisteskranke an- 
derer Art auf Verpflegung Ansprüche machen, 
und sodann wird, nicht ganz ohne Schein, 
von den Behörden des Eisenachischen Kreises 
die Behauptung aufgestellt, daß von dem fru- 
her in dem Kreise gesammelten Vermögen 
ein Theil wenigstens vorzugéweise zum Besten 
des Kreises und seiner Unglucklichen zu ver- 
wenden sey. 
Diese Ansicht der Sache, welche jetzt erst 
mit zur Prüfung des getreuen Landtage aus- 
gesetzt wird, führt zur Niederschlagung des 
gedachten Vorschusses. Was aber die 2te 
Frage anlangt: so liegt die Beantwortung 
derselben zum Theil in der ständischen Er- 
klärungsschrift vom Zosten December 1812., 
zum Theil in dem Zusammenhange, in wel- 
chen die Anstalt mit dem städtischen Armen- 
wesen zu Eisenach gebracht werden soll. Jene 
sichert der Anstalt einen jährlichen Zuschuß 
von 250 rithlr. so lange, bic sie sich selbst 
unterhalten kann, dieser wird Unterstätzung 
um so gewisser gewähren, je willkommner 
eine solche Anstalt den mit Versorgung der 
Armen beauftragten Behörden immer seyn 
muß. 
Der getreue Landtag wird aus dem bey- 
liegenden Votum der Großherzoglichen Landes- 
Direction, 2ter Section, vom Aten Januar 
dieses Jahres so wie aus einem zweyten 
Votum, welches dieselbe Behörde am ###te 
December 1820. über das Vermögen des- 
Zucht= und Irrenhauses abgegeben hat, sich 
noch genauer in der Sache unterrichten kön- 
nen, und im Ganzen den Wunsch gerechtfee- 
tigt finden, daß er den Gegenstand des De- 
cretes vom #ten December 1820. noch ein- 
mal erörtern undk sich darüber anderweit er- 
klären wolle. 
Das Staats-Ministerium. 
Beylage Ccc. 
Unterthänigste Erklärungeschrift 
vom g2'sten März 1821. 
den Entwurf des neuen Steuer= 
Gesetzes betreffend. 
Durch das höchste Decret vom roten 
dieses Monats ist dem getreuen Landtage 
der Entwurf zum neuen Steuer-Gesey mit- 
getheilt worden, damit derselbe von ihm mit 
denjenigen Anträgen gegen einander gehalten 
werden möge, welche in der unterthänigsten 
Erklärungsschrift vom 27 sten Februar der 
höchsten Hrüfung J. K. H. anheim gestelle 
wurden. 
Der getreue Landtag hat sich dieses sorg-- 
lichst angelegen seyn lassen, und biß auf 
sehr wenige Punkte vermochte er ohne 
Schwierigkeit nur die vollkommenste Ueber- 
einstimmung des Gesetzesentwurfs mit sei- 
nen desfallsigen Anträgen zu finden. 
Was nun die eben erwähnten nur weni- 
gen Verschiedenheiten betrifft, die sich jedoch 
beinahe alle in dem Eingangs angezogenen 
höchsten Decrete herausgehoben finden, so er- 
laubt sich der getreue Landtag Folgendes zu 
bemerken. 
Unter Ziffer r. des höchsten Decretes 
sind die Gründe angegeben, weshalb in dem 
Gesetzesentwurf der Vorbehalt einer Recla- 
mation hinweggelassen worden, welche ider 
getreue Landtag für diejenigen neuen Landes- 
theile in Antrag brachte, die sich durch die
	        
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