Full text: Großherzoglich Sachsen Weimar-Eisenachisches Regierungs-Blatt aufs Jahr 1821. (5)

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3) Genehmigen Wir im Allgemeinen, daß 
auch in der Ausgabe, der Etat, wie er bis 
jebt bestanden, für das Jahr 182 1., inso- 
fern dieß füglich seyn kann, unabgeändert 
verbleibe. Wir erwarten darüber die be- 
stimmten Antráge des getreuen Landtags bey 
dem Etats-Werke selbst, uberzeugt, daß durch- 
aus nothwendige Ausgaben, als solche, und 
wie sie in Unsern Anträgen enthalten wa- 
ren, von dem getreuen kandtaäge felbst wrr- 
den erkannt und nicht ungedeckt gelassen 
werden. « 
Wir erneuern uͤbrigens dem getreuen 
Landtage die Zusicherung Unserer Landes- 
fuͤrstlichen Huld uud Gnade. 
Weimar 2F. März 1821. 
Carl August. 
 
	        
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