Full text: Großherzoglich Sachsen Weimar-Eisenachisches Regierungs-Blatt aufs Jahr 1821. (5)

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Sechs und achtzigste Sitzung. 
den gten April 1821. 
Gegenwärtig 25. Abgeordnete. 
Die in Folge der bisherigen Verhandlun- 
gen, hinsichtlich des neuen Militáär= 
Etats, weiter berechneten Summen wurden 
dem Landtage vorgelegt und vorläufig ge- 
nehmigt. 
zsen Kornankaufe in den Jah- 
ren 1816. und 1817. im Eisenachi- 
schen Kreise entstandenen Verlust 
betreffend, geschah ausführlicher Vortrag von 
den durch die Section aus den mitgetheilten 
Akten zusammen gestellten Umständen, und der 
Landtag faßte auf das diesen Gegenstand be- 
treffende höchste Decret vom 20sten Januar 
d. J. (Beylage RRR.) diejenigen Beschlüsse, 
welche aus der anliegenden Erklärungsschrift 
(Beyl. TXTT.) näher hervorgehen. 
Ein anderweites höchstes Decret vom 23sten 
Januar d. J., das Spielkarten-Mo- 
nopo! betreffend (Beyl. UU#U.) welches auf 
die frühere Erklärungsschrift vom 2Zosten des- 
selben Mon. (S. 104. dies. Bl.) erfolgt war, 
veranlaßte eine weitere Discussion, bey wel- 
cher einige Mitglieder nunmehr auf das Fort- 
bestehen jenes Ronopols antrugen, die Mehr- 
heit aber auf der Aufhebung desselben bestand 
und es nur noch zweifelhaft blieb, ob alle 
Kassen, welche bisher durch dieses Monopol 
einen Zufluß erhalten hätten, aus der, durch 
einen höheren Kartenstempel zu deckenden, 
bandschaftskasse entschädigt werden müßten? 
oder ob der hiesigen Laternenkasse allein eine 
Entschädigung zu verwilligen sey? Obgleich 
auch gegen dieses letztere Zweifel aufgestellt 
wurden, so bestimmte man sich doch, wegen 
der besondern, in der Residenz eintretenden 
Umstaͤnde, welche eine Consequenz für andere 
Städte nicht begründen könnten, für die zu- 
letzt erwähnte Entschädigung; glaubte aber, 
hinsichtlich der Almosenkasse irgend eines Or- 
tes, eine ähnliche Entschädigung nicht über- 
nehmen zu können, weil jeder Ort allein für 
seine Armen zu sorgen habe. 
  
Sieben und achtzigste Sitzung. 
den öten April 1821. 
Gegenwaͤrtig 25. Abgeordnete. 
Zu Folge des gestrigen Beschlusses, uͤber 
das Spielkarten = Monopol, wurde 
die Erkldrungsschrift (Beyl. VVV.) vorgele- 
sen und genehmigt. 
Bey'm Vortrage eines anderweiten höch- 
sten Decretes vom 2 zsten März d. J. (Beyl. 
WWw.) die Ablösung von Frohn= 
diensten aller Art betreffend, auf die 
Erklérußgsschrift vom 2#sten Febr. (S. 2738. 
dies. Bl.) wurden durch die gründliche Be- 
arbeitung des jetzt mitgetheilten Gesetzesent- 
wurfs mehrere, zum Theil schon früher be- 
rührte Schwierigkeiten noch einleuchtender. 
Besonders bedenklich erschien es von neuem, 
eine Verbindlichkeit der Frohnpflichtigen da- 
hin gesetzlich auszusprechen, daß auch sse, Jo- 
bald der Berechtigte darauf antrage, auf 
Ablbsungsverträge eingehen müßten ((. S. 
07. dies. Bl.); auch hatte es nicht im Sinne 
des Landtags gelegen, daß eine Ablösungs- 
Kommission in der Maaße eintreten solle, wie 
der vorliegende Entwurf annahm; oselmehr 
war man der Meynung, daß nur eine Anre- 
gung zu Eingehung freywilliger Abließungs- 
verträge dadurch bewirkt werden solle, daß 
die in der Regel für beyde Theile erwachsen- 
den Vortheile bemerklich gemacht, die Ver- 
mittelung durch Sachverständige Behörden 
ohne kostspielige Weiterungen dargeboten und 
diejenigen Schwierigkeiten entfernt würden, 
welche so häufig durch bloßen Eigenwllen 
„und Anhänglichkeit an das Herkömmliche ent- 
stehen, ohne daß ein besonderer Vortheil da- 
bey erhalten-wird. Obgleich hiergegen be-
	        
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