Noth; und wenn er hierbey, im Einklange
mit dem, was daruͤber beym landschafftli-
chen Deputations = Tage von 1812. und
1813. verhandelt worden ist, ehrfurchtsvoll
darauf anträgt, daß die zu ziehenden In-
teressen schon jeht, weil durch die gänzliche
Vereinigung aller landschafftlichen Kassen die
früher angenommenen übermäßigen Schulden
des Alt-Eisenachischen Kreises auch gegen-
wärtig schon verschwunden sind, zum Kapi-
tale zu jenem Zwecke geschlagen und mit
dem ganzen Ueberreste des Kapitals, unter
besondere Administration gesetzt werden, so
hofft er hierin die Rechtfertigung zu dem
fernern Antrage zu finden, daß dasjenige,
was von jenem Fonds zu Gunsten der zum
Alt-Eisenachischen Kreise hinzu gekommenen
neuen Landeötheile verloren gegangen ist,
diesen Landestheilen nicht etwa besonders
angesonnen werde, auch den beyden, durch
die besondern Berichte der Großherzogl. Lan-
des-Direction vom 22sten May 1820., zu
milvester Berücksichtigung empfohlenen Ge-
meinden, wegen ihrer zur Magazin-Kasse
noch schuldigen Reste, wo nicht ein gänzli-
cher Erlaß, doch alle nach den bedrängten
Verhältnissen dieser Gemeinden nôthige Stun-
dung angedeihen möge.
Was demnächst die in dem Eingangs-
erwähnten höchsten Decrete aufgestellten Satze
betrifft, wegen der bey außerordentlichen Er-
eignissen zu treffenden Maaßregeln, so glaubt
der getreue Landtag sich auf diejenigen Nor-
men beschränken zu müssen, welche aus dem
Grundgesetze der landstandischen Verfassung
g. 5. No. 7. c. . r und 121. hervor-
gehenz ohne jedoch, hinsichtlich des ferner.
zu bestimmenden Reserve-Fonds, von den
bereits früher ausgesprochenen Ansichten ab-
lugehen. 2c.
Der getreue Landtag.
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351
Beylage Ub#r.
Höchstes Deeret
vom agsten Januar 1821.
das Karten-Monopol und den Kar—
tenstempel betreffend.
Den in der landständischen Intercessional-
Schrift vom 2ten Februar 1870. enthaltenen
Antrag, wegen Aufhebung det Spielkarten=
Monopols, hat der getr. Landtag, nach ge-
nommener Einsicht der ihm mitgetheilten Ak-
ten und des Gutachtens der Landes-Direc-
tion über diesen Gegenstand, unter'm 2osten
dieses Monats wiederholt, und die verschie-
denen Stiftungen, welche einen Anspruch an
den Ertrag, des nach dem Wunsche des
Landtags aufzuhebenden Kartenstempels ha-
ben, damit zu besonderer Ausführung ver-
weisen zu können vermeint.
Die Berücksschtigung der Verlegenheit, in
welche diese Stiftungen durch einen solchen,
bey einigen derselben nicht unbedeutenden
Ausfall ihrer zugewiesenen Einnahme verseßt
werden würden, haben Se. K. H., den
Großbherzog, Anstand nehmen lassen, sofort in
jenen Antrag einzugehen, und es hat das unter-
zeichnete Staats-Ministerium höchsten Befehl
erhalten, die Sache dem getr. Landtage zu noch-
maliger Erwägung zu empfehlen, wobey fol-
gende Betrachtungen nicht ohne Einfluß auf
die anderweite Erklärung bleiben dürften.
1) Die fraglichen Ansprüche der verschiede-
nen Stiftungen, nämlich der Almosenkas-
sen zu Weimar, Eisenach, Jena, Ilme-
nqu und Buttstedt und des Laternen- In-
stituts der Residenz-Stadt, gründen sich
auf frühere landesfürstliche Verfügungen,
zum Theil, kann man sagen, auf ver-
tragsmäßige Verwilligungen, indem den
gedachten Städten schon in älterer Zeit,
namentlich seit dem Jahre 1787. das
Recht eines besondern Kartenstempels ein-