Full text: Großherzoglich Sachsen Weimar-Eisenachisches Regierungs-Blatt aufs Jahr 1821. (5)

Gioßherzogl. S. Weimar-Eisenachisches » 
  
Regierungs-Blakk. 
  
Nummer 13. 
—————————————————N—— 
  
—(I— 
Den 24. April 1821. 
—————————————————— . 
Landtags:' Verhandlungen. 
Funfzehnte 
Neun und achtzigste bis vier und neunzigste 
Sitzung. 
Den gten, soten, r#ten, laten, 13ten, r4ten und 
1I5ten April 1801. 
In Gegenwart von 26. und resp. 25. Abgeordneten. 
In diesen Sitzungen kamen folgende Ge— 
genstaͤnde in Proposition: 
1) das hoͤchste Decret vom 7ten Novem—- 
ber 1820. (s. Beylage K. 4.) — Die un- 
ter Nr. 1. und 2. angesprochenen Summen 
zu verwilligen, sand der Landtag kein Be- 
denken, und zwar den stattgehabten Mehr- 
aufwand bey'm Erweiterungsbau des Irren- 
hauses zu Jena von 188 rthlr. 23 gr. 5 
pf., als in Rechnungsausgabe zu verschrei- 
ben, die zum Fortbestehen der Expedion der 
vormaligen Kreis-Deputation im Neustädti- 
schen Kreise jährlich benöthigten 124 rthlr. 
8 gr., aber als neue Verwilligung für die 
nächsten Etatsjahre. Die unter r. bev’'m 
dritten Punkte angezeigten 9020 rthlr. 5 gr. 
waren schon getilgt; die unter 2. bezeichne- 
ten Forderungen sollen, in sofern sie con- 
tractmäßig und liquid sind, aus Landeêmit- 
teln bezahlt werden, sobald die von Ruß- 
land oder Preußen an das Großherzogthum 
geleistete Bezahlung außer Zweifel seyn wird; 
Fortsebßung. 
die unter 3. bemerkten Forderungen bleiben 
so lange unbezahlt, als dieselben nicht gel- 
tend gemacht werden; die unter 4. angege- 
benen aber für Lieferungen der Gemeinden 
u. s. w. sind gänzlich zu streichen, weil die 
Unmöglichkeit ihnen zu genügen, unverkenn- 
bar vorliegt. Was die unter Nr. 4. zur 
Sprache gebrachten Begünstigungen und Be- 
freyungen anlangt, so ist darüber schon 
in der Olslen Sihung entschieden; der Punkt 
Nr. 5. aber erledigt sich von selbst durch 
die erfolgte Vereinigung aller Landesschul- 
den und die Herstellung nur Einer Haupt- 
Landschafftskasse. Die darauf beschlossene 
Erklárungsschrift ergiebt die Beylage F. 4. 
2) die vier höchsten Decrete vom r4ten Nov. 
und 2ten Dec. 1820. (siehe Beylage G. 4. und 
II. 4.) ingleichen vom arsten Nay und Sten 
Juny 1819. (siehe Beylage J. 4. und K. 
4. vergl. Dornbr. Landtags-- Verhandlungen 
S. 72. ff.) — Es wurden hierbey dem Land- 
tage zwey Hauptfragen vorgelegt: a) ob die 
für den Etapen-Aufwand aus der Haupt- 
Landschafftskasse entnommenen 27,008 rihlr. 
27 pf. wieder aufzubringen wären und b) 
in welcher Nechnung die in der Eisenacht- 
schen Kriegskasse-Rechnung pro .1818, vere-.
	        
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