Beylage F. 5.
Unterthänigste Erklärungsschrift
vom 1ten April 1821.,
auf den fünften Punkt der höchsten
Propositions-Schrift, das MNilitär
betreffend.
In der höchsten Propositions -Schrift
vom 17ten December r820. wurde dem ge-
treuen Landtage unter andern eine jährliche
Mehrverwilligung für das Militär angesonnen.
Ihro K. H. geruheten hierauf dem ge-
treuen Landtage am 2 isten v. Monats die
Höchstdenenselben, als deutschen Bundesfür-
sten, obliegenden Verbindlichkeiten wegen Ge-
stellung von Militär näher entwickeln und zu-
gleich die Erklärung des getreuen Landtages dar-
über erfordern zu lassen, ob, im Fall man es
nicht für räthlich hielt, alle Waffengattungen
selbst zu stellen, ihm Vertretung der Kavallerie
und Artillerie durch Mehrstellung von Infan-
terie räthlicher erscheine, oder Neluition mit
Geld. Der getreue Landtag, denselben
Gesinnungen treu, welche er in der unter-
thänigsten Erklärungsschrift vom 14#ten März
1017. bereits aussprach, und es für seine
strengste Pflicht achtend, die vollständigste
Mitwirkung für Erfüllung der Verbindlichkei-
ten zu äußern, welche Ihro K. H. als deut-
scher Bundesfürst übernommen haben, wid-
mete diesem Gegenstande seine besondere Auf-
merksamkeit, und erklärt sich nun ehrerbietigst
in Folgendem:
Besage zusammengestellter und hier ange-
fügter Berechnungen verursacht die erste
Anschaffung und Ausrüstung des nach den
Bundestagsbeschlüssen erforderlichen Militérs
einen Aufwand von
75,223 rthlr. 8 gr. 0 pf. für Infanterie
30,325 = 17 = 11 = frür Capvallerie
12,274 = 3 - ro = für Artillerie
117,823 rthlr. 6 gr. 62 pf. in Summe.
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Hierzu verwilligt der getreue kandtag, in-
dem bereits ein großer Theil an Waffen, Mon-
tirungsstücken und sonstigem Bedarf ange-
schafft worden, und vorhanden sind, die
noch außerdem erforderliche Summe, und
eroffnet hiermit, unter zu hoffender höch-
ster Genehmigung, den erforderlichen Kre-
dit bey der Landschafftskasse. Was die Er-
haltung des Militärs anlangt, so verwil-
ligt der getreue Landtag, auf den Grund
vorliegender Berechnungen und ebenfalls un-
ter zu hoffender Sanction
90,000 rthlr. jaͤhrlich
auf die bevorstehenden Etats-Jahre in der Ue-
berzeugung, daß diese Summe, außer der
Ethaltung auch noch zu Deckung des ge—
ringen Nebenbedarfs an Pensionen und dergl.
um so gewisser genuͤgend seyn wird, da bey
Verwilligung von 34,000 rthlr. jaährlich,
in den abgewichenen Etats-Jahren, die Bun-
despflichtmäßige Herstellung des Militärs,
wenigstens zum größern Theile, bereits be-
rücksichtigt worden war. Die Gestellung des
MilitärS in Hinsicht auf Waffengattungen
anlangend, so glaubt in Ihro K. H. landes-
väterlichem Sinne der getreue Landtag seine
Ansicht dahin aussprechen zu müssen, daß
nicht mehr Menschen zu stellen seyn dürften,
als die Erfüllung der Bundespflicht erheischt.
Vertretung der Kavallerie und Artillerie
durch Mehrstellung von Infanterie ist damit
nicht vereinbarlich, denn es würde dann,
nach der angenommenen Seelenzahl, im Groß-
herzogthume, mit Inbegriff der Reserve, der
50ste Mann auszuheben seyn, wodurch dem
Lande zu viele thátige Hände entzogen wer-
den würden. Nicht minder wichtige Beden-
ken stellen sich der Reluition der Kavallerie
und Artillerie im Gelde entgegen. Deshalb
dünkt dem getreuen Landtage Erfüllung der
Bundespflicht durch eigene Gestellung der
verschiedenen Waffengattungen am rähhlichsten.
Nur in dem Falle dürfte die Vertrags-