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und dann wieder der in dem Amte Ilme-
nau Lebenden insbesondere.
Auf din Grund der hierauf erlangten
Resultate, nach welchen der zeitherige jähr-
liche Impost-Ertrag nach dem angenommenen
dreyjährigen Durchschnitt sich auf 92,600
Grthlr. 5 gr. 61 pf. beläuft, die Bevölke-
rung des Großherzogthums aber zu
194008. und die des Amtes Ilmenau zu
4375. Seelen sich darstellt, ist nun die frag-
liche Berechnung in der vorgeschriebenen
Maaße aufgestellt worden und sie ergiebt,
daß folgende Zahlenverhältnisse:
190,90 4375 —92,000 rthlr. S gr. 6pf.
zu dem Ilmenauer Impost-Averfional-
quantum statt finden; mithin erscheint
der zu bestimmende Betrag dieses Aversio-
nalquantums mit 2078 rthlr. 13 gr.
Was nun die Frage anlangt, wie diese
Summe am zweckmßigsten und am wenig-
sten drückend aufzubringen seyn möchte? so
haben wir hierüber das Gutachten des Un-
tersteuer-Directoriums zu Ilmenau vernom-
men und es hat dasselbe, nachdem es sich
zuförderst über die Schwierigkeit, die ihm ge-
wordene Aufgabe zu lösen, weitläuftig ver-
breitet, endlich in Vorschlag gebracht, den
ihm nach dem bekannten Betrag der nach
den hierunter gegebenen Bestimmungen sich
hier auswerfenden Quote, durch Erhebung
Einer Grundsteuer,
der Viehsteuer nach der Hälfte des bishe-
rigen Ansatzes
der Gewerbsteuer nach der Hälfte des bis-
herigen Ansatzes,
der Hälfte des bisherigen Schlacht-Impo-
stes zu decken; die bisher unter allen in-
directen Abgaben am lästigsten gefallene
a)Abgabe von Besoldungen und Ven-
sionen,
b) Abgabe von Erbzinsen und Capitalien
aber, welche ohnehin wenig eintragen und
große Unterschleife und Unzufriedenheit er-
regten, hierbey unberücksichtigt zu lassen.
Was nun den letzten Tyeil dieses Vor-
schlags betrifft, so kann er hier um so we-
niger berücksichtiget werden, als die beiden
genannten Abgaben nicht zu den indirecten
Abgaben, von denen allein hier die Rede
ist, gehören.
So zweckmäßig wir aber den erstern
Theil dieses Vorschlags an sich selbst fin-
den und so wenig wir gegen dessen Realisi-
rung etwas einzuwenden haben, so tritt doch
der Umstand daben ein, daß der Ertrig der
vorbezeichneten Abgaben, nach Maaßgabe
der dieôjährigen Etats= Ansätze berechnet,
nicht hinreichen wird, um die erforderlichen
2078 rthlr. 13 gr. 27 pf. aufzubringen;
es liegt vielmehr noch ein Deficit von 831
Grthlr. 15 gr. lo pf. vor.
Dieses Deficit wurde jedoch dadurch ge-
deckt werden oder würde vielmehr gar nicht
statt haben, wenn der Betrag des Schlacht-
Impostes, der ohnehin schon in Ilmenau er-
hoben wird, als eine wirklich aufgebrachte
indirecte Abgabe, von der Summe des für
die ubrigen indirecten Abgaben zu leistenden
Aversional Quantums abgezogen würde.
Dieser Schlacht-Impost beträgt nämlich jähr-
lich 850 rthlr. und wenn sich um diese die
berechnete Summe des Aversional-Quantums
an 2078 rthlr. 13 gr. 24 pf. verminderte,
so beliefe sich dasselbe nur noch auf 1228 rthlr.
13 gr. 24 pf. und würde die Summe des
Betrags von den oben zur Aufbringung des
Aversional-Quantums angegebenen Steuern
noch einen, jedoch nicht sehr bedeutenden,
Ueberschuß gewähren.
Indem wir jedoch alles zur höchsten
Prufung und Entscheidung ehrerbietigst aus-
seben und Ew. K. H. gnädiqster Willens-
meinung, so wie den Anträgen des Land-
tags in Ansehung des vorliegenden Gegen-
standes pnicheschuldigst nachgekommen zu