Full text: Großherzoglich Sachsen Weimar-Eisenachisches Regierungs-Blatt aufs Jahr 1821. (5)

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und dann wieder der in dem Amte Ilme- 
nau Lebenden insbesondere. 
Auf din Grund der hierauf erlangten 
Resultate, nach welchen der zeitherige jähr- 
liche Impost-Ertrag nach dem angenommenen 
dreyjährigen Durchschnitt sich auf 92,600 
Grthlr. 5 gr. 61 pf. beläuft, die Bevölke- 
rung des Großherzogthums aber zu 
194008. und die des Amtes Ilmenau zu 
4375. Seelen sich darstellt, ist nun die frag- 
liche Berechnung in der vorgeschriebenen 
Maaße aufgestellt worden und sie ergiebt, 
daß folgende Zahlenverhältnisse: 
190,90 4375 —92,000 rthlr. S gr. 6pf. 
zu dem Ilmenauer Impost-Averfional- 
quantum statt finden; mithin erscheint 
der zu bestimmende Betrag dieses Aversio- 
nalquantums mit 2078 rthlr. 13 gr. 
Was nun die Frage anlangt, wie diese 
Summe am zweckmßigsten und am wenig- 
sten drückend aufzubringen seyn möchte? so 
haben wir hierüber das Gutachten des Un- 
tersteuer-Directoriums zu Ilmenau vernom- 
men und es hat dasselbe, nachdem es sich 
zuförderst über die Schwierigkeit, die ihm ge- 
wordene Aufgabe zu lösen, weitläuftig ver- 
breitet, endlich in Vorschlag gebracht, den 
ihm nach dem bekannten Betrag der nach 
den hierunter gegebenen Bestimmungen sich 
hier auswerfenden Quote, durch Erhebung 
Einer Grundsteuer, 
der Viehsteuer nach der Hälfte des bishe- 
rigen Ansatzes 
der Gewerbsteuer nach der Hälfte des bis- 
herigen Ansatzes, 
der Hälfte des bisherigen Schlacht-Impo- 
stes zu decken; die bisher unter allen in- 
directen Abgaben am lästigsten gefallene 
a)Abgabe von Besoldungen und Ven- 
sionen, 
b) Abgabe von Erbzinsen und Capitalien 
aber, welche ohnehin wenig eintragen und 
große Unterschleife und Unzufriedenheit er- 
regten, hierbey unberücksichtigt zu lassen. 
Was nun den letzten Tyeil dieses Vor- 
schlags betrifft, so kann er hier um so we- 
niger berücksichtiget werden, als die beiden 
genannten Abgaben nicht zu den indirecten 
Abgaben, von denen allein hier die Rede 
ist, gehören. 
So zweckmäßig wir aber den erstern 
Theil dieses Vorschlags an sich selbst fin- 
den und so wenig wir gegen dessen Realisi- 
rung etwas einzuwenden haben, so tritt doch 
der Umstand daben ein, daß der Ertrig der 
vorbezeichneten Abgaben, nach Maaßgabe 
der dieôjährigen Etats= Ansätze berechnet, 
nicht hinreichen wird, um die erforderlichen 
2078 rthlr. 13 gr. 27 pf. aufzubringen; 
es liegt vielmehr noch ein Deficit von 831 
Grthlr. 15 gr. lo pf. vor. 
Dieses Deficit wurde jedoch dadurch ge- 
deckt werden oder würde vielmehr gar nicht 
statt haben, wenn der Betrag des Schlacht- 
Impostes, der ohnehin schon in Ilmenau er- 
hoben wird, als eine wirklich aufgebrachte 
indirecte Abgabe, von der Summe des für 
die ubrigen indirecten Abgaben zu leistenden 
Aversional Quantums abgezogen würde. 
Dieser Schlacht-Impost beträgt nämlich jähr- 
lich 850 rthlr. und wenn sich um diese die 
berechnete Summe des Aversional-Quantums 
an 2078 rthlr. 13 gr. 24 pf. verminderte, 
so beliefe sich dasselbe nur noch auf 1228 rthlr. 
13 gr. 24 pf. und würde die Summe des 
Betrags von den oben zur Aufbringung des 
Aversional-Quantums angegebenen Steuern 
noch einen, jedoch nicht sehr bedeutenden, 
Ueberschuß gewähren. 
Indem wir jedoch alles zur höchsten 
Prufung und Entscheidung ehrerbietigst aus- 
seben und Ew. K. H. gnädiqster Willens- 
meinung, so wie den Anträgen des Land- 
tags in Ansehung des vorliegenden Gegen- 
standes pnicheschuldigst nachgekommen zu
	        
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