Full text: Großherzoglich Sachsen Weimar-Eisenachisches Regierungs-Blatt aufs Jahr 1821. (5)

Studierenden der alten Lande keine Unter- 
stützung dieser Art genössen. ç 4 
Der Referent in Kirchen= und Schussa- 
chen gieng nun über, · 
2) zum Gymnasium zu Weimar, für 
welches hauptsächlich 2. Anträge in dem 
hochsten Decrete gemacht wären: 
1) ein Antrag auf eine jährliche Ver- 
willigung von 80o rthlr. zur 
Pensionirung des in Ehren ent- 
lassenen Director Lenz, und 
2) ein Antrag auf die nöthigen Un- 
terstützungen zu den Baulich- 
keiten an dem Gymnasiumegebäude 
und der Wohnung des Directors. 
In Bezug auf den ersten Gegenstand, 
überzeugte sich der Landtag aus den darge- 
legten Umständen, wie nothwendig die Naas- 
regel der Regierung zum besseren Gedeihen 
der Anstalt gewesen sey, und verwilligte in 
dieser Ueberzeugung die 8oo rthlr. jährliche 
Hension, jedoch mit dem Vorbehalt, daß, 
wenn im Großberzogthum eine den Kenntnissen 
und der Geschicklichkeit des Direktor Lenz 
angemessene Stelle zur Erledigung komme, 
ihm solche anvertraut und die verwilligte 
Pension wieder eingezogen werden moöge. 
Bey dem zweyten Antrage auf Unter- 
stutzung zu den Baulichkeiten, gieng die 
Meinung des Ausschusses dahin, daß demsel- 
ben vorerst noch nicht zu genügen sey, viel- 
mehr erscheine es unerläßlich nothwendig, 
ehe man in eine weitere Berathschlagung 
eingehe, die verschiedenen Verhältnisse und 
Verpflichtungen der Landschaffts-Kasse, des 
Kirchen-Aerariume und der städtischen Com- 
mun-Kasse kennen zu lernen, um so mehr, 
da nach einer unlängst vorgenommenen Schei- 
dung „, nur die drey obersten Elassen des 
Gymnastums als Landes-Anstalt, die drey un- 
tersten hingegen als hiesige Bürgerschule zu 
berrachten wären. 
Der Landtag theilte die Meinung des 
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Ausschusses, zumal da es immer nothwendi- 
ger erscheine, diese Art von Verwilligungen 
endlich einmal begrenzt und auf einen festen 
unabänderlichen Punkt gebracht zu sehen, 
Der weitere Vortrag über Kirchen = und 
Schulangelegenheiten wurde einer weitern 
Siung aufbehalten. 
Zwölfte Sitzung. 
Den Sten Januar 1821. 
Gegenwärtig 20. Mitglieder. 
Vorgelesen die Erklérungsschriften über 
die Postordnung (s. Beilage S.) und über die 
Errichtung einer sogenannten Spaarkasse. ((. 
Beilage I.) 
Hierauf wurde No. 5. aus dem höchsten 
Decrete vom 10. December 1820. (s. Bei- 
lage U.) vorgetragen und durch 28. Stim- 
men gegen I. entscheeden, daß der Landtag 
nach seiner Stellung und den Grenzen sei- 
ner Berechtigung nicht auf das Gesuch ein- 
gehen könne. 
Ein anderer Vortrag betraf die Auf- 
hebung des Spielkarten-Monopols 
(s. Beilage U. Nr. 10.) 
Der Referent bemerkte, daß der Aus- 
führung des ständischen Antrags (s. Land- 
tags-Verhandlungen zu Schloß Dornburg 
S. 483.) keine Hindernisse im Wege steyen, 
so fern nur dem Laternen-Institut zu Wei- 
mar, und den Almosenkassen zu Weimar, 
Eisenach, Jena, Ilmenau und Buttstedt der 
jayrliche Zuschuß auch für die Zukunft ge- 
nchert bleibe, den sie bisher aus der Kar- 
ten-Monopol-Kasse erhalten hätten. 
Dieser betrage: 
238 rthlr. 19 gr. 9 pf. für das Laternen- 
Institut zu Weimar, 
100 — — fur die Almosenkas- 
se in Weimar, 
30 — .— dergl. in Jena,
	        
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