diese Angelegenheit, und einigen anderu da-
zu gehörigen Akten-Stücken, in Abschrift hie-
bey mitgetheilt werden.
In die Sache selbst einzugehen und ins-
besondere sich über die vorliegende neueste
Schrift der ehemaligen Reichsritter zu äu-
ßern, ohne dabey vom Standpunkt der mil-
den Schonung zu weichen, die Se. K. H.
bis jetzt in dieser Sache haben obwalten
lassen — das dürfte für das Großherzogl.
Etaaks-Ministerium, eine allzuschwere Auf-
gabe seyn; daher dasselbe vorzieht, sich eincs
Urtheils darüber zu enthalten, innigst über-
zeugt, die landständische Versammlung wer-
de ohne Schwierigkeit erkennen, was hier
das Rechte sey und welchen Weg die Wür-
de ihrer Stellung vorzeichne.
Die Beschwerde der Einwohner des vor-
mals Schwarzburg = Rudolstädt. Antheils
des Dorfes Dienstädt, wegen angeblicher
Steuerprägravation gegen die übrigen Groß-
herzogl. Unterthanen (Intercessional-Schrift
Punkt 2.) erledigt sich durch den abschriftlich
anliegenden Bericht des Großherzogl. Land-
schaffts-Collegium und die mitfolgenden Ak-
ten, aus welchen hervorgeht, daß eine un-
verhältnißmäßige Belastung der gedachten
Unterthanen keineswegs statt findet, ja, daß
vielmehr ihre Grundstücke, nach dem im Groß-
herzogthume gesetzlichen Steuer-System wahr-
scheinlich zu niedrig besteuert sind.
3.
Eine ähnliche Bewandtniß scheint es,
nach dem beyliegenden Bericht und Akten
des Landschaffts-Collegium, mit der Steuer-
Hrägravations = Beschwerde der Einwohner
des Gerichts Völkershausen (Erklárungsschrift
vom 29. Januar 1810.) zu haben, was
jedoch ohne Einsicht der beym andtage ein-
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gereichten Beschwerdeschrift nicht vollständig
beurtheilt zu werden vermag.
4.
Die endliche Erledigung des Rechnungs-=
wesen des verstorbenen Kammerraths Vogel
zu Jena (Intercessional-Schrift Punkt 3.)
war durch die in Rückstand gebliebene Jus-
tification einer langen Reihe von Jahres-
rechnungen schwierig und lang aussehend ge-
worden. Se. K. H. haben Sich daher auf
Nachsuchen der Erben, bewogen gefunden,
die weitern Verhandlungen darüber, mit-
telst höchsten Rescripts vom 20. Juny d.
J. niederzuschlagen und somit diese Angele-
genheit zur Zufriedenheit der Betheiligten
zu erledigen.
5.
Bey den obwaltenden besondern Umstän=
den und der allgemeinen anerkannten Recht-
lichkeit des verstorbenen Raths und ehemali-
gen Kriegs-Kassirers Brunnquell, welchem
Jeugniß die, nebst den Rechnungen und Be-
legen, hier beyfolgenden Justifications= Ak-
ten nirgends widersprechen, verdient das bey
dem getr. Landtag angebrachte Gesuch der
inzwischen ebenfalls verstorbenen Wittwe um
Wiedererstattung des aus ihrem in die Ehe
gebrachten Vermögen gedeckten Betrags der
verbliebenen Rechnungs-Gewbhrschaft, (In-
tercess. Schrift Punkt 4.) gewiß alle milde
Berücksichtigung, die auch ihrem hinterlasse-
nen einzigen Sohne und Erben, der in den
beschwerlichen Kriegsjahren sich durch außer-
ordentliche Dienstleistungen Ansprüche auf
solche Berücksichtiguung wohl erworben hat,
gern zu gôönnen ist. Die Großherzogl. Lan-
des-Direction hat sich in dem abschriftlch
anliegenden Bericht, für das Gesuch verwen-
det und das Großherzogl. Staats-Ministe-
rium nimmt keinen Anstand, es ebenfalls
zu empfehlen.