Full text: Großherzoglich Sachsen Weimar-Eisenachisches Regierungs-Blatt aufs Jahr 1821. (5)

diese Angelegenheit, und einigen anderu da- 
zu gehörigen Akten-Stücken, in Abschrift hie- 
bey mitgetheilt werden. 
In die Sache selbst einzugehen und ins- 
besondere sich über die vorliegende neueste 
Schrift der ehemaligen Reichsritter zu äu- 
ßern, ohne dabey vom Standpunkt der mil- 
den Schonung zu weichen, die Se. K. H. 
bis jetzt in dieser Sache haben obwalten 
lassen — das dürfte für das Großherzogl. 
Etaaks-Ministerium, eine allzuschwere Auf- 
gabe seyn; daher dasselbe vorzieht, sich eincs 
Urtheils darüber zu enthalten, innigst über- 
zeugt, die landständische Versammlung wer- 
de ohne Schwierigkeit erkennen, was hier 
das Rechte sey und welchen Weg die Wür- 
de ihrer Stellung vorzeichne. 
Die Beschwerde der Einwohner des vor- 
mals Schwarzburg = Rudolstädt. Antheils 
des Dorfes Dienstädt, wegen angeblicher 
Steuerprägravation gegen die übrigen Groß- 
herzogl. Unterthanen (Intercessional-Schrift 
Punkt 2.) erledigt sich durch den abschriftlich 
anliegenden Bericht des Großherzogl. Land- 
schaffts-Collegium und die mitfolgenden Ak- 
ten, aus welchen hervorgeht, daß eine un- 
verhältnißmäßige Belastung der gedachten 
Unterthanen keineswegs statt findet, ja, daß 
vielmehr ihre Grundstücke, nach dem im Groß- 
herzogthume gesetzlichen Steuer-System wahr- 
scheinlich zu niedrig besteuert sind. 
3. 
Eine ähnliche Bewandtniß scheint es, 
nach dem beyliegenden Bericht und Akten 
des Landschaffts-Collegium, mit der Steuer- 
Hrägravations = Beschwerde der Einwohner 
des Gerichts Völkershausen (Erklárungsschrift 
vom 29. Januar 1810.) zu haben, was 
jedoch ohne Einsicht der beym andtage ein- 
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gereichten Beschwerdeschrift nicht vollständig 
beurtheilt zu werden vermag. 
4. 
Die endliche Erledigung des Rechnungs-= 
wesen des verstorbenen Kammerraths Vogel 
zu Jena (Intercessional-Schrift Punkt 3.) 
war durch die in Rückstand gebliebene Jus- 
tification einer langen Reihe von Jahres- 
rechnungen schwierig und lang aussehend ge- 
worden. Se. K. H. haben Sich daher auf 
Nachsuchen der Erben, bewogen gefunden, 
die weitern Verhandlungen darüber, mit- 
telst höchsten Rescripts vom 20. Juny d. 
J. niederzuschlagen und somit diese Angele- 
genheit zur Zufriedenheit der Betheiligten 
zu erledigen. 
5. 
Bey den obwaltenden besondern Umstän= 
den und der allgemeinen anerkannten Recht- 
lichkeit des verstorbenen Raths und ehemali- 
gen Kriegs-Kassirers Brunnquell, welchem 
Jeugniß die, nebst den Rechnungen und Be- 
legen, hier beyfolgenden Justifications= Ak- 
ten nirgends widersprechen, verdient das bey 
dem getr. Landtag angebrachte Gesuch der 
inzwischen ebenfalls verstorbenen Wittwe um 
Wiedererstattung des aus ihrem in die Ehe 
gebrachten Vermögen gedeckten Betrags der 
verbliebenen Rechnungs-Gewbhrschaft, (In- 
tercess. Schrift Punkt 4.) gewiß alle milde 
Berücksichtigung, die auch ihrem hinterlasse- 
nen einzigen Sohne und Erben, der in den 
beschwerlichen Kriegsjahren sich durch außer- 
ordentliche Dienstleistungen Ansprüche auf 
solche Berücksichtiguung wohl erworben hat, 
gern zu gôönnen ist. Die Großherzogl. Lan- 
des-Direction hat sich in dem abschriftlch 
anliegenden Bericht, für das Gesuch verwen- 
det und das Großherzogl. Staats-Ministe- 
rium nimmt keinen Anstand, es ebenfalls 
zu empfehlen.
	        
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