Full text: Großherzoglich Sachsen Weimar-Eisenachisches Regierungs-Blatt aufs Jahr 1821. (5)

herzogl. Landes-Direction nebst dazu gehs- 
rigen Akten und Rechnungen, steht der Aus- 
führung des ständischen Antrags, daß das 
Spielkarten Monopol sobald wie miröglich, 
auf eine, die Rechte keiner Person verletzen- 
de„, Weise wieder aufgehoben werden möge, 
(Intercess. Schrift Punkt 9.) kein Hinder- 
niß im Wege, sofern nur dem Laternen-In- 
stitut zu Weimar und den Almosen-Kassen 
zu Weimar und Eisenach, Jena, Ilmenau 
und Buttstädt der jährl. Zuschuß, 
bisher aus der Karten-Monopol-Kasse er- 
halten haben, auch für die Zukunft gesichert 
bleibt. Sowohl darüber als über die in 
dem Landes-Directions-Bericht so wie in 
dem Berichte der Immediat = Kommission 
über das Armenwesen zu Eisenach enthalte- 
nen weitern Anträge und UAnfragepunkte, 
diesen Gegenstand betreffend, wünschen Se. 
K. H. die Erklärung des Landtags zu ver- 
nehmen. 
Ir. 
Dem Wunsche desselben, wegen Abstel- 
lung der häufigen, zu seiner Competenz nicht 
gehörigen Eingaben von Gemeinden und Pri- 
vat-Personen in blos privat-rechtlichen Ange- 
legenteiten (Intercess. Schrift Punkt 11.) 
ist durch die Regier in 
Nr. 20. des voriährigen Regierungs- Blat- 
tes Genüge geschehen. 
  
12. 
Endlich wird der getreue Landtag durch 
auszugweise Mittheilung eines Eisenachischen 
Regierungs-Berichts in den Stand gesetzt, 
über das Gesuch des Generals von Webern, 
um Ertheilung der Landstandschaft auf sein 
Gut zu Gesthausen (Ständische Schrift v. 
2. Februar 810.) eine definitive Erklárung 
abgeben zu können 
den sie 
Beylage V. 
Deere t 
an den Landtags-Vorstand, die Errichtung 
einer Staatsdiener-Wittwen-Versorgungs- 
Anstalt betr. 
Nachdem sich der getreue Landtag in 
einer Erklárungsschrift vom ro0. Januar 
1810. dahin ausgesprochen hatte, „daß die 
Gerechtigkeit von dem Staate die Ver- 
sorgung der Wittwen verstorbener Staats- 
diener fordere und daß deshalb der Plan 
zu einer solchen Versorgungs= und Unter- 
stützungs = Anstalt weiter bearbeitet werden 
möchte,“ erhielt schon unterm 16. Februar 
desselben Jahres die hiesige Landesregierung 
den Auftrag, sich dieser weitern Bearbeitung 
zu unterziehen. Von der gedachten Behör- 
de ist hierauf der Entwurf eines Gesetzes, 
„Über Pensionirung der Wittwen und Wai- 
sen verstorbener Staatsdiener“ bey dem 
Staats = Ministerium eingereicht worden, 
und es soll dieser Entwurf — eine gewiß 
sehr gründliche und schätzbare Arbeit — 
nebst dem ihn begleitenden Berichte und den 
dazu gehörigen Beplagen, nunmehr zur end- 
lichen Prüfung und Erklrung an den Landtag 
gebracht werden. Dabei möge der Landtag noch 
auf folgende Bemerkungen Ruͤcksicht nehmen. 
Es scheint nicht Tbhlich, die Pensions- 
Versicherung auszudehnen auf Kinder der 
Staatsdiener, da schon ein anderes Institut 
für die Versorgung unbemittelter Waisen ge- 
stiftet und sehr reichlich ausgestattet ist und da 
überdies, bey einer solchen Ausdehnung, jede 
sonst wohl mögliche Berechnung, als Grund 
der Anstalt, fast unmöglich wird. Eine Fol- 
ge hieraus dürfte auch die seyn, daß alle Zu- 
flüse, welche der Entwurf dem allgemeinen 
Waisen-Institut entziehen und der neuen An- 
stalt zuweisen will, ihre bisherige Bestim- 
mung nicht verlieren würden.
	        
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