herzogl. Landes-Direction nebst dazu gehs-
rigen Akten und Rechnungen, steht der Aus-
führung des ständischen Antrags, daß das
Spielkarten Monopol sobald wie miröglich,
auf eine, die Rechte keiner Person verletzen-
de„, Weise wieder aufgehoben werden möge,
(Intercess. Schrift Punkt 9.) kein Hinder-
niß im Wege, sofern nur dem Laternen-In-
stitut zu Weimar und den Almosen-Kassen
zu Weimar und Eisenach, Jena, Ilmenau
und Buttstädt der jährl. Zuschuß,
bisher aus der Karten-Monopol-Kasse er-
halten haben, auch für die Zukunft gesichert
bleibt. Sowohl darüber als über die in
dem Landes-Directions-Bericht so wie in
dem Berichte der Immediat = Kommission
über das Armenwesen zu Eisenach enthalte-
nen weitern Anträge und UAnfragepunkte,
diesen Gegenstand betreffend, wünschen Se.
K. H. die Erklärung des Landtags zu ver-
nehmen.
Ir.
Dem Wunsche desselben, wegen Abstel-
lung der häufigen, zu seiner Competenz nicht
gehörigen Eingaben von Gemeinden und Pri-
vat-Personen in blos privat-rechtlichen Ange-
legenteiten (Intercess. Schrift Punkt 11.)
ist durch die Regier in
Nr. 20. des voriährigen Regierungs- Blat-
tes Genüge geschehen.
12.
Endlich wird der getreue Landtag durch
auszugweise Mittheilung eines Eisenachischen
Regierungs-Berichts in den Stand gesetzt,
über das Gesuch des Generals von Webern,
um Ertheilung der Landstandschaft auf sein
Gut zu Gesthausen (Ständische Schrift v.
2. Februar 810.) eine definitive Erklárung
abgeben zu können
den sie
Beylage V.
Deere t
an den Landtags-Vorstand, die Errichtung
einer Staatsdiener-Wittwen-Versorgungs-
Anstalt betr.
Nachdem sich der getreue Landtag in
einer Erklárungsschrift vom ro0. Januar
1810. dahin ausgesprochen hatte, „daß die
Gerechtigkeit von dem Staate die Ver-
sorgung der Wittwen verstorbener Staats-
diener fordere und daß deshalb der Plan
zu einer solchen Versorgungs= und Unter-
stützungs = Anstalt weiter bearbeitet werden
möchte,“ erhielt schon unterm 16. Februar
desselben Jahres die hiesige Landesregierung
den Auftrag, sich dieser weitern Bearbeitung
zu unterziehen. Von der gedachten Behör-
de ist hierauf der Entwurf eines Gesetzes,
„Über Pensionirung der Wittwen und Wai-
sen verstorbener Staatsdiener“ bey dem
Staats = Ministerium eingereicht worden,
und es soll dieser Entwurf — eine gewiß
sehr gründliche und schätzbare Arbeit —
nebst dem ihn begleitenden Berichte und den
dazu gehörigen Beplagen, nunmehr zur end-
lichen Prüfung und Erklrung an den Landtag
gebracht werden. Dabei möge der Landtag noch
auf folgende Bemerkungen Ruͤcksicht nehmen.
Es scheint nicht Tbhlich, die Pensions-
Versicherung auszudehnen auf Kinder der
Staatsdiener, da schon ein anderes Institut
für die Versorgung unbemittelter Waisen ge-
stiftet und sehr reichlich ausgestattet ist und da
überdies, bey einer solchen Ausdehnung, jede
sonst wohl mögliche Berechnung, als Grund
der Anstalt, fast unmöglich wird. Eine Fol-
ge hieraus dürfte auch die seyn, daß alle Zu-
flüse, welche der Entwurf dem allgemeinen
Waisen-Institut entziehen und der neuen An-
stalt zuweisen will, ihre bisherige Bestim-
mung nicht verlieren würden.