Full text: Großherzoglich Sachsen Weimar-Eisenachisches Regierungs-Blatt aufs Jahr 1821. (5)

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Allen Unseren Behörden und Unterthanen befehlen Wir gemessenst, daß sie diesem Im- 
post-Regulative die gebührende Folge leisten. Urkundlich haben Wir solches eigenhändig 
vollzogen, es mit Unsrem Großherzoglichen Staats-Insiegel zu bedrucken besohlen, und 
dasselbe durch den Abdruck im amtlichen Regierungs-Blatte zur öffentlichen Kunde ge- 
langen lassen. 
So geschehen und gegeben Weimar den 27sten November 1821. 
(L. S.) Larl August. 
C. W. Freyherr von Fritsch. Freyherr von Gersdorff. 
Vdt, Car! Händel, 
Das 
neue Impost-Kegulativ 
betreffend.
	        
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