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Allen Unseren Behörden und Unterthanen befehlen Wir gemessenst, daß sie diesem Impost-Regulative
die gebührende Folge leisten. Urkundlich haben Wir solches eigenhändig
vollzogen, es mit Unsrem Großherzoglichen Staats-Insiegel zu bedrucken besohlen, und
dasselbe durch den Abdruck im amtlichen Regierungs-Blatte zur öffentlichen Kunde gelangen
lassen.
So geschehen und gegeben Weimar den 27sten November 1821.
(L. S.) Larl August.
C. W. Freyherr von Fritsch. Freyherr von Gersdorff.
Vdt, Car! Händel,
Das
neue Impost-Kegulativ
betreffend.