Großherzogl. S. Weimar-Eisenachisches
Regierungs-Blakk.
Nummer 47. Den 28. December 1821.
Bekbanntmachungen.
I. Auf höchsten Befehl Sr. Königlichen Hohekt, des Großherzogs, wird das nachstehende
böchste Patent vom 1 ten dieses Monats über die Auflösung des bisherigen Seniorat-Ver-
hältnisseo bey'm UAmte Oldisleben, hiermit zu jedermannes Wissenschaft öffentlich bekannt
gemacht.
Weimar am 27 sten December 182..
Großhergogliche Sächsische Landesregserung.
von Müller.
Wir Karl August,
von Gottes Gnaden Großherzog zu Sachsen Weimar-Eisenach,
Landgraf in Thüringen, Mankgraf zu Menßben, gefürsteter
Graf zu Henneberg, Herr zu Blankenhayn,
Neustadt und Tautenburg
. 1.
sügen yiermit zu wissen, daß zwischen dem Groshherzoglichen und den Herzohlich Süächsischen
Hausern Ernestinischer Linie durch deren Bevollmächtigre am roten October dieser Jahres,
wegen des zeither, bis auf die dem Hause Weimar allein zugetheilt gewesene Steuer, noch
gemeinschaftlich gewesenen Seniorato-Amtes Oldisleben ein Hausvertrag zu Arnstadt ab-
geschlessen, auch hierauf von den höchsten Gewaltgebern allerseité genehmiget worden, ver-
moge dessen das Gemeinschasts: und Seniorat5-Verháltniß des Amtes Oldiöleben ganz
ausgelsit und dieses Amt, welches sich gegenwärtig auf den Grund früherer Familien-Ver-