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daß fortwährend so viele oder noch mehrere
junge Leute als jetzt, sich den akademischen
Studien widmeten.
Eben so erklärte man sich gegen die im
FK. 14. für gebrechliche Kinder gemachte Aus-
nahme, indem man füurchtete, daß solche
lescht zu Mißbräuchen oder doch schwierigen
Untersuchungen führen könne und es gera-
thener seyn dürfte, einen außerordentlichen
Fall der Direction der Anstalt und der höch-
sten landesherrlichen Bestimmung zu über-
lassen.
Bey §. 15. war es auffallend, daß beym
Wegfallen der Pension des Falles erwähnt
worden, wo ein Staatediener seines Dien-
stes im Diêciplinar-Wege entlassen
worden sey. Einstimmig wünschte man, ei-
nen solchen Fall nicht erwähnt; 0g. Stim-
men wünschten bloß allgemein festgesetzt:
„die Wittwe dessen, der bey seinem Tode
„nicht mehr Staatödiener ist, hat keinen
„Anspruch auf Pension ;" 20. Stimmen wa-
ren der Meinung zu sagen: „Wer auf ge-
setzlichem Wege cc.“ Mehrere andere, zu
einzelnen F. §. gemachte und angenommene
Bemerkungen werden bey der künftigen Er-
klérungeschrift einzeln vorkommen; für den
gegenwärtigen Zweck sind nur noch folgende
Beschlüsse bemerkenswerth:
Zu F. 34. wurde, nachdem anfangs ei-
nige Stimmen für die Annahme der hier
in Vorschlag gebrachten Immediat-Kommis-
sion sich erklärt hatten, einstimmig beschlos-
sen, daß eine solche nicht zu wunschen sey,
weil
) die Vervielfältigung der Behörden
überhaupt nicht rathsam wäre,
b) eine solche neue Behörde wenigstens
einen neuen besondern Erpeditions-Aäuf-
wand verursachen werde,
D) ihre Wirksamreit doch nur hauptsäch-
lich in der Direction der Kassenverhält-
nisse bestehen könne, sobald sie von den
bkandes-Collegien die nöthigen Notizen im
allgemeinen und im einzelnen Falle er-
halten habe, und weil endlich
4) die Zusammensetzung einer eigenen Be-
hörde durch die Chefs der Landes-Cole-
gien der collegialischen Verfassung bey
den einzelnen Collegien nachtheilig wer-
den könne.
Endlich führte der Inhalt des F. 46.,
die Uebernahme aller bis jetzt schon zuge-
sicherten Pensionen betr., zu einer weitlauf-
tigen Discussion, nach welcher durch 26.
Stimmen gegen 3. entschieden wurde, daß
die Anstalt von diesen zugesicherten Pensio-
nen nur das gesetzliche Quantum, dieses
aber in jedem Falle ganz, auch wenn we-
niger zugesichert worden, zu übernehmen
abe.
Der wöährend diesen Verhandlungen,
von mehreren Seiten ausgesprochene Wunsch:
daß eine Minderung der hohen
Leichengebuhren statt finden und
deßhalb ein Antrag zu stellen
seyn möchte,
wurde zur näheren Untersuchung der dabey
eintretenden Schwierigkeiten verwiesen, in-
dem man nicht wunschen konnte, daß hier-
bey Gehaltocinkommeu ohne genügende Ent-
schädigung entzogen werde.
Fünfzehnte Sitzung
den gken Januar 1821.
Segenwärtig 20. Abgeordnete.
Nach geschehener Vertheilung der ge-
druckten
Nachrichten von dem Zustande
und Wachsthum des Waisen-In-
stituts und der Verbesserung der
LKandschulen im Weimar-Jenai-
schen und Neustädtischen Kreise im
Jahre 182o.,
kehrte man zurück zu dem
Gesetzeentwurfe, die Pensioni-