Full text: Großherzoglich Sachsen Weimar-Eisenachisches Regierungs-Blatt aufs Jahr 1821. (5)

Vorschlag, daß dem Landschaffts-Colle- 
gium zu jener Arbeit ein Landtags- 
Ausschuß beygeordnet werde, für zweck- 
mäßig gehalten habe, „weil es dem 
„Landschaffts-Collegium nicht überlas- 
„ sen seyn könne, ein für alle Staats- 
„bürger verpflichtendes Regulativ zu 
wentwerfen, was der Landtag nicht zur 
„Einsicht erhalte;“ 
P) der Erklárungsschrift d. d. Dornburg 
17. Jan. 1810., insbesondere der, S. 
17. der Dornburger Verhandlungen un- 
ter a vorkommenden, Stelle; und 
d) dem höchsten landeöherrlichen Patente in 
No. 2. des Reg. Bl. v. 1820. insbes. S. 15. 
Nach völlig beendigtem Vortrage sprachen 
sich verschiedene Meinungen einzeln aus und 
veranlaßten einzelne Discussionen. Es wur- 
de bemerkt, daß nach. . 123. des Grund- 
gesetzes durch landesfürstliche Sanction der 
Beschlüsse des Landtags, eine, Abänderung 
jenes Gesetzes statt finden, folglich auch ei- 
ne Ausnahme in einem einzelnen Falle fest- 
gesetzt werden könne; dagegen wurde erwi- 
dert, daß man sich bey jenem Beschlusse zu 
Dornburg, ausdrücklich und lediglich auf 
den F. 121. des Grundgesetzes bezogen ha- 
be, auch, daß eine gemeinschaftlich beliebte 
Abänderung des Grundgesetzes erst nach er- 
folgter offentlicher Bekanntmachung dersel- 
ben von Erfolg seyn könne. 
Ferner wurde die Frage aufgeworfen: 
ob, wenn auch unzweifelhaft anzunehmen 
wäre, daß man ein allgemeines Abgabe- 
System habe vorbereiten wollen, doch hierzu 
die Abschätzung der Staatsbürger, wie solche 
geschehen, durchaus nothwendig gewesen sey? 
und für und wider debattirt. — Endlich 
wurde die Reihenfolge und die Stellung der 
vorgelegten Fragen, angefochten und ver- 
theidiget; zuletzt aber beschlossen: jene drei 
Fragen in der vorgelegten Maaße zu prü- 
sen und in der nächsten Sitzung weiter dar- 
über zu verhandeln. 
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Man gieng nun uͤber zum Vortrage 
über das durch das höchste Decret vom usten 
Novbr. 1820. (Beylage X.) vorgeschlagene 
neue Finanz-Geseßz, den Impost 
und die Tranksteuer betr. 
Der neue, in zwey verschieden redigirten 
Eremplaren, mitgetheilte Gesebesentwurf 
wurde, unter Vergleichung mit dem bisherigen 
Impost-Regulative, von F. zu d. durchgegangen. 
Die Bestimmung, daß alle und jede 
Tranksteuerfreiheit aufhören solle, wurde bis 
zum Vortrage über das neue allgemeine 
Steuer-System ausgesetzt, und hinsichtlich 
der Akademie Jena eine nähere Unterfu- 
chung der früheren landständischen Verhand- 
lungen über diesen Punkt, vorbehalten. 
Bevy der Bestimmung des Munzfußes, in 
welchem der Impost zu entrichten sey, sprach 
sich von mehrern Seiten die Beschwerde aus, 
daß die Kronthaler, welche in einzelnen 
Theilen des Großherzogthums die gangbar- 
ste und fast allein cursirende gröbere Münz- 
sorte ausmachten, in den öffentlichen Kassen 
nur zu 1 rthlr. 11 gr., offenbar unter 
ihrem Werthe, angenommen würden, und 
veranlaßte den Beschluß: solches der lan- 
desfürstlichen Berücksichtizung zu empfehlen. 
Bey der Competenz in Defraudations- 
Sachen wurde gewünscht, daß die Berufung an 
die Landes-Justiz-Collegien nachgelassen werde. 
Zum Schluß der Sitzung wurde das 
so eben eingegangene höchste Decret vom 5. 
d. M. den Stellvertreter aus dem 
Zten städtischen Wahlbezirke betr., 
vorgelesen und beschlossen: daß hiernach diese 
Stelle im Landtage vor der Hand unbe- 
setzt bleiben müsse. " 
  
Siebenzehnte Sitzung. 
Den r2. Jonuar 182.0. 
Gegenwäártig 20 Abgeordnete. 
Zu weiterer Vorbereitung der auf heuce 
verschobenen Abstimmung über die
	        
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