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Inhalt. Regierungs= Bekanntma,
lalles. chung.
6 I.
Advokatorische Praxic: die Erkheilung derselben an einige r-
Kandidaten zu deren Betreibung vor den Untergerichlen 15. IV.
Ausgewiesene. Siehe Vagabunden.
Auslagen — baare — nur diese, keine anderen Kosten sollen in
allen strasrechtlichen Handblungen, wo wegen Unvermögenheit der In,
kulpaten die Kosten niedergeschlagen werden müssen, berechnet und
erstattet werden. Dicsfallsige Konvention mit der Krone Baiern2. IV.
B.
3, 5, 6, 12, 13, —
Beförderungen . . . . . . . . 165,106,178,-.
269, 294. —
Branntweinsleuecer: die in den Aemtern Allsledt und Oldisle:
ben künftig zu entrichtende betr. Diessallsiges Regulativ vom illen
Oktober 1823 nebst Schematen als: 183—193. —
a) Schema zu einem Houpt-Detlrasionz-egiler 194, 1095. —
b) Schema zu einem Zulsagescheine 96. —
c) Schema zu einem Grundrisse % *„ Etellung der Meischge,
säße in der Brennerey des N. 197. —
d) Schema zu einer Nachweilung * w der 2 bes ·
N, N. zu N.. . . . . 198. —
Chirurgische Praxis: die urwens derselben an kinlg Chirurgen
belressend . . . 16. VI.
272. VI.
Civil-Verbienst-Medaille — Oroßberzegliche — deten Verlei
hung betreffend . . 12. —
D.
Dienstentlassungen 3, 13, 14, 16066—
Distanz-Entfernung zwischen Eisenach und Marksubl' hin-
sichtlich der Extra-Poslen und Estaffetten. Deren Bestimmung auf
ihr wirkliches Entsernungsmaß von 1, 1/2 auf 1,5/8 Meilen 168 IV.
E.
Eidesleistung der Juben. Vorschristen daruͤber 109— 112. —
Einkommensteuer. Regulaliv über die Art und Welse der uimle-