Full text: Großherzoglich Sachsen Weimar-Eisenachisches Regierungs-Blatt aufs Jahr 1823. (7)

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III. 
Carl August, 
von Gottes Gnaden Großherzog zu Sachsen Weimar--Eisenach, 
Landgraf in Thuͤringen, Markgraf zu Meißen, gefuͤrsteter 
Graf zu Henneberg, Herr zu Blankenhayn, 
Neustadt und Tautenburg 
2c. . 
In dem Gesebe über die Steuerverfassung des Großherzogthumes vom 20sien April 
1821 isi den Besihern vormahls steuerfreyer Grundgüter, welche die Grundsteuer gegen Ent- 
schädigung auf lehtere übernehmen müssen, rechtliche Ausführung bey der hierzu besonders 
verordneten Immediat-Kommission für den Fall nachgelassen, daß sie bey der Feststellung 
der Entschädigung ganz übergangen, oder mit einer zu niedern Summe anßesebt worden 
zu seyn glauben; und zugleich ist bestimmt worden, daß diese Immediat-Kommission solche 
Reklamationen endlich entscheiden soll. Wir haben der Sache angemessen erachtet und zur 
völligen Beruhigung der Betheiligten beschlossen, die in bürgerlichen Rechtssachen gewöhn- 
lichen Instanzen auch in diesen Angelegenheiten eintreten zu lassen und verordnen mit Zu- 
stimmung des getreuen Landtages über den Instanzen-Zug in Steuerfreyheits-Entschädi- 
gungéklagsachen Folgendes:
	        
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