Volltext : Großherzoglich Sachsen Weimar-Eisenachisches Regierungs-Blatt aufs Jahr 1823. (7)

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111.  Titel.
Von  dem  aus  dem  NMiethvertrage  entspringenden  gegenseitigen  Rechten
und  Verblndlichkeiten  der  Herrschaft  und  des  Gesindes.
Erste  Abtheilung.
Verbindlichkeiten  des  Gesindes.
8.  15.“  g.  21.
Antritt  des  Dienstes  zur  bestimmten  Zeit.  Treue.
5.  16.  5.  22.
Rechtmaͤßige  Ursachen,  den  Dienst  nicht  an-  Diebstahl,  Veruntrauung  und  Betrug  des
zutreten.  «  Gesindes  an  der  Herrschaft.

8.  17.  a3.
Gehorsam  und  Ehrerbietung.  Jortsetzung.
8.  18.  –".  24.
u  der  Vergehungen  wider  die  Herr-  Sittliche  Aufüührung.
.  19.  8.  25
Dienstleistung.  Aushalten  der  Dienstzeit.
8.  20.  g.  26.
Sorgfalt  fuͤr  die  Sachen  der  Herrschaft.  Verbindlichkeit  bey  Beendigung  des  Dienstes.

zweyte  Abtheilung.
Verbliedlichkelten  der  Herrschaft  gegen  das  Gesinde.
2.

.  27.  .
AnnahmeindenDienstzurbestimmtenzeit.  Gute  Behandlung.

S.  28.  E.  33.
Rechemäßige  Ursachen,  dem  Dienstbothen  die  Sorge  für  krankes  Gesinde.

nnahme  zu  verweigern.  4  34.  ·
Sorge  fuͤr  sittliche  Besserung  des  Gesindes.

8.  29.
-  -  II
Richtige  Bezahlung  des  Lohnes.  Aushalten  der  Miethzeit.
,  (.  30.  5  36.
Beksstigung.  Entlassung  nach  geendigter  Dienstzeit.

·  »§»-31«.  ,  .37.
Kleidungodcckwnse.  Ausstellung  von  Zeugnissen.