Full text: Großherzoglich Sachsen Weimar-Eisenachisches Regierungs-Blatt aufs Jahr 1823. (7)

91 
Die Fortschafsang der verschluckten Gifte wird durch Erbrechen bewirkt, was bey 
manchen Giften von selbst erfolgt, und durch sehr reichliches Trinken einer sehr großen 
Menge lauwarmer Milch, warmen mit Oel oder zerflossener ungesalzener Butter gemischten 
Wassers begünstiget und, wenn nicht der Rund und Rachen durch scharfe Gifte verbrannt sind, 
darch Kigeln des Schlundes mit dem Finger oder einem Federbarte veranlaßt und beferdert 
wird. 
Eigentliche Brechmittel werden von dem Arzte verordnek, der überhaupt in Vergiftungs= 
sällen immer so schnell als msglich herbey zu rufen ist. 
Sollte kein Erbrechen veranlaßt und das Gift also nicht aus dem Körper geschafft 
werden können: so muß der Wirkung und den Folgen entgegen gearbeitet werden. 
Kennt man die Art des Giftes, welches verschluckt worden: so kann oft die Behandlung 
hanz besonders darnach eingerichtet werden. Kennt man die Art des Giftes nicht genau: so 
muß man sich nach den Erscheinungen richten, die durch das Gift hervorgebracht sind. 
Bis der Arzt herbeykommt, hat man vorzüglich Folgendes zu beobachten: 
1) Hatte der Vergistete schon bey'm Verschlucken einen widerwärtigen Geschmack im 
Munde oder eine brennende Empfindung im Schlunde, stellte sich heftiger Schmerz im Ma- 
gen, Würgen, Erbrechen, Durst, Kolikschmerz oder auch wohl blutiger Durchfall ein, be- 
merkt man an dem durch Gift Erkrankten Angst, Schauder, Zittern der Glieder, kalten 
Schweiß, Ohnmachten, Bewufklosigkeit 2c.; so ist zu vermuthen, dah das verschluckte Gift 
scharf und Atend gewesen sey, und dann wird vorzüglich Eyweiß, was überall leicht 
zu haben ist und maunchen átzenden Giften ein wahres Geyengift ist, mit Wasser vermischt, 
in reichlicher Menge gegeben, daneben und in dessen Ermangelung schleimige Getränke, Gert 
stenschleim, Abkochung von Sago, Salep 2c. Man wende ganze und halbe Bäder an, lasse 
warme Umschläge über den Unterleib machen und Klystiere von schleimlgen und öhligen 
Substanzen geben. Eine Blutausleerung, die oft vorthellhaft ist, hat der Arzt anzuordnen, 
der auch die bey'm Sinken der Kräfte nöthigen Mittel aller Art zu verordnen nicht unter- 
lassen wird. 
2) Haben sich aber nach dem Genusse der Substanzen, auf welche die Erkrankung ge, 
solgt ist, eine vorübergehende oder andauernde Berauschung mit Unruhe, Wiloheit des
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.