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reyen gestaktet ist, nach Beybringung der deöhalb erforderlichen glaubhaften Zeugnisse, ko-
stenfrey jederzeit ertheilt werden. Weimar am 25sten August r823.
Großherzogliche Sächsische Kandes-Direktion.
F. Schwendler.
II. Dem Kandidaten der Chirurgie, Carl Wilhelm Gerlach, auß Eisenach, ist, nach
vorgängiger Pr#fung durch die Großherzogliche Sanitäts-Kommission allhier, die Aus-
übung der Wund-Arzneykunst so wie der Geburtehülfe im Regierungêbezirke Eisenach ge-
stattet und ihm die Stadt Eisenach zu seinem wesentlichen Aufenthaltsorte angewiesen wor-
den. Es wird daher solches hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Weimar den roten Januar 1824.
Großhergogliche Süächsische Landes- Direktion.
F. Schwendler.
Ul. Grobherzogliche Landes-Direktion hat dem Varbier, Heinrich August Gottlob
Volk, zu Niedertrebra, nach bestandener Prüfung vor Großherzoglicher SanitätS= Kom-
mission, die gebetene Erlaubniß zu Betreibung der niederen Chirurgie, und zwar zum
Schröpfen, Blasenpslasterlegen, Klystiergeben, Blutigelansehen, Fontanellenmachen, Zahn-
augziehen und Aderlassen, zu letzterem jedoch nur mit Genehmigung eines Arztes für jeden
speziellen Fall, ertheilt und das Gericht Niedertrebra zur Verpflichtung desselben angewiet
sen. Es wird daher solches hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht.
Weimar den roten Januar 1824.
Großherzogliche Sächsische Landes-Direktion.
F. Schwendler.
IV. Se. Königliche Hoheit, der Großherzog, haben gnédigst zu genehmigen geruhet,
daß die Meilenentfernung zwischen Jena und Klosterlausnit von 2,1/2 auf drey Meilen,
binsichtlich der Extra-Hosten, Kouriere und Estaffetten, vom 5ten Februar dieses Jahres an
erhöhet werde, von welcher Veränderung der im . 137 der Postordnung enthaltenen Be-
stimmung das Publikum andurch in Kenntniß geseht wird.
Weimar den JZosten Januar 182..
Großherzogliche Sächsische Ober-Post-Inspektion.
von Moß