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Großherzogl. S. Weimar-Eisenachisches
Regierungs-Blakk.
Nummer 6. Den 30. März 1824.
Versetzung in den Ruhestand mit Pension.
Deö Großherzogs, Königliche Heheit, haben den Justiz#-Amtmann, Georg Acker
zu Geisa, wegen seines geschwächten Gesundheitszustandes, unter Bezeugung Höchlihrer
Zufriedenheie über dessen zeither geleistete treue und sleißige Diensle, aus dem aktiven
Staatsdienste in den Ruhestand ehrenvoll zu versehen, und demselben zugleich eine lebens-
längliche Pension mit der Erlaubniß, solche im Auslande verzehren zu dürfen, mittelst höch-
sten Entlassungs= und Pensions-Dekretes vom töten d. M. zu verleihen gnädigst geruhek.
Bef örderun gen.
Se. Könlgliche Hohelt, der Großherzog, haben dem Dr. Johann Diekrich Gries
zu Jena und dem Dr. Ferdinand Philippi zu Dreêden, beyden den Charakter als
Hofrath zu erthellen und den Hof-Advokaten auch Gerichts -Direktor, Emil Friedrich
Ackermann allhier, zum Justiz-Amtmann und Stadt-Schuldheiß zu Geisa
durch höchste Dekrete vom r6ten und roten d. M. zu ernennen in Gnaden geruhet.
Demnächst haben Allerhöchst-Diesellen, im Einverständniß mit des Herzogs zu Sach-
sen Gotha und Altenburg, Durchlaucht, den Professor, Ernst Reinhold zu Kiel,
auf Höchstihre Gesammt Universität Jena berufen und ihm daselbst die Ordinar-Pro-
fessor der Logik und Metaphysik unterm töten d. M. in Gnaden verliehen.
Bekanntmachungen.
l. Zwischen der Großherzoglich Sächs. und der Ghurfürsllich Hessischen Staatregie-
rung ist wegen wechselseitiger Uebernahme der Vagabunden und Ausg“
wiesenen folgende Uebereinkunft verabredet worden: