Full text: Großherzoglich Sachsen Weimar-Eisenachisches Regierungs-Blatt aufs Jahr 1828. (12)

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Wir machen solches zur Nachricht und Nachachtung hierdurch öffentlich be- 
kannt. Weimar den 18. November 1828. 
Großherzoglich Sächsisches Ober-Konsistorium. 
Perncer. 
III. Theils um bey Revisionen eine schnellere Uebersicht zu gewinnen, theils 
um die Verwaltung der Sportelkassen selbst einfacher zu halten, sollen auf 
höchsten Befehl bey allen unmittelbar Großherzoglichen Civil -Justiz = Unterbehör= 
den des Großherzogthums die eigentlichen Sporteln von den anderen Geldern, 
welche, wie zum Beyspiel Stempelgelder, Kollateral = Gelder, Zeugengebühren 
#c., die Sporteleinnehmer noch mit zu berechnen haben, möglichst geschieden und 
jede Art der erhobenen Gelder, wenn sie nicht sofort an ihre Bestimmung abge- 
geben werden können, bis dahin besonders aufbewahrt werden. 
Die Sporteleinnahmen sämmtlicher unmittelbaren Justiz= Unterbehörden 
des hiesigen Regierungsbezirks erhalten daher andurch die Anweisung, Obigem 
für die Zukunft genau nachzukommen und wenigstens am Schlusse jeden 
Quartals die von ihnen erhobenen verschiedenartigen Gelder durchgängig aus- 
zuscheiden und nach Regel und Vorschrift an die bestimmten Personen oder Kas- 
sen abzuliefern, wenn lebteres aber aus irgend einem triftigen Grunde nicht als- 
bald thunlich seyn sollte, jene Gelder bis dahin in besonderen versiegelten Packe- 
ten in dem Sportel-Kasten aufzubewahren. 
Die Oberbeamten haben von Zeit zu Zeit genau nachzusehen, daß dieser An- 
ordnung überall Folge geschehe. Weimar den 14. Oktober 1828. 
Großherzoglich Sachsische Landesregierung. 
von Müller. 
IV. Nachdem der Amts-Advokat und zeitherige Bürgermeister Wernick zu 
Magdala die Verwaltung des Heiligenstädtischen Gerichts zu Mechelroda, des von 
Griesheimschen Pflegegerichts zu Synderstedt und des Freyherrlich von Bibra“- 
schen Gerichts zu Trommlitz mit Loßnik niedergelegt: so ist 
für das Gericht Mechelroda der Hof-Advokat Carl Wilhelm Schenk 
allhier, für das Pflegegericht Synderstedt ingleichen für das Gericht 
Trommlit hingegen der Amts-Advokat Otto Julius Schumann 
hierselbst 
als Justitiar präsentirt, konfirmirt und von einer dazu ernannten Regierungs- 
Kommission gehörig verpflichtet und eingeführt worden. 
Weimar den 13. November 1828. 
Großherzoglich Sachsische Landesregierung. 
von Müller.
	        
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