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auf Todtendenkmaͤhlern der Friedhoͤfe, durch die erforderliche Aufsicht der Pfarr-
aͤmter allenthalben vermieden werde. Weimar den 28. Juny 1829.
Großherzoglich Sächsisches Ober-Konsistorium.
Peucer.
II. Da im Herzogthume Sachsen-Meiningen und Hildburghausen gesetzlich
verordnet worden ist:
daß es zwar gestattet seyn soll, ausländischer Rechtsbeystände sich zu bedie-
nen, von ihnen die Prozeß-Schriften fertigen zu lassen und sie als Anwälte
in den Terminen mitzubringen, daß aber Reisekosten und Tagegelder auslän-
discher Anwälte dem Gegentheil, wenn er auch in die Kosten verurtheilt ist,
niemahls abgefordert werden, und daß, sofern abwesende Partheyen zum Ge-
schäftsbetriebe einer Rechtssache Sachwalter am Orte des Gerichts bestellen
müssen, dazu nur inlaändische Advokaten genommen werden sollen,
Großherzogliche Regierung allhier aber für nothwendig erachtet, gleiche Grumd-
sätze gegen die zeither connivendo zugelassenen Herzoglich Meiningschen Advo-
katen bey den hiesigen Gerichten zur Anwendung bringen zu lassen: so wird sol-
ches hierdurch bekannt gemacht und haben sich die Aemter und Gerichte hiernach
genau zu achten. Eisenach den 30. Juny 1829.
Großherzoglich Sachsische Landesregierung.
Gustav Wittich.
III. Die zweyte Adjunktur der Schulaufsicht in der Diözes Jena ist dem
Archi-Diakonus Constantin Ackermann zu Jena übertragen und ihm die von
derselben umfaßten Schulen der Orte Jenaprießnitz, Isserstedt, Löbstedt, Neuen-
gönna, Rothenstein, Stadtbürgel, Wöllnitz, Ziegenhain und Zwätzen untergeben
worden. Weimar den 30. Juny 1829.
Großherzoglich Sächsisches Ober-Konsistorium.
Percer.
IV. Nachdem durch eine höchste Uurkunde vom 23. d. M. dem Maschinen-
bau-Unternehmer Levasseur zu Paris, auf Zehen Jahre ein auöschließendes
Privilegium zu Einführung der zu besserer Bereitung des Brot= und andern
Mchlteiges neuerlich erfundenen (von ihm genau beschriebenen) Maschine in das
Großherzogthum Sachsen Weimar-Eisenach, so wie zu Anwendung aller bis jetzt
bekannten, durch mechanischen Druck ihre Kraft dußernden, Wirkmaschinen auf
seine Verfahrungsart, sowohl hinsichtlich der Verfertigung des Brotteiges, als