Contents : Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1847. (31)

üegierungs  -  Blatt

Großherzogthu  m
Sachsen-Weimar-Eisenach.

 

 

RNummer  17.  Weimar.  16.  Juni  1847.

 

Bekanntmachung.

Auf  höchsten  Befehl  seiner  Königlichen  Hoheit,  des  Großherzogs,  wird
das  nachstehende  Gesetz  vom  8.  d.  M.  über  den  Eingangs-Zoll  von  Oel  in
Fassern  hierdurch  zur  öffentlichen  Kenntniß  gebracht.

Weimar  am  11.  Juni  1847.
Großherzoglich  Sächsische  Landesregierung.
von  Müller.

Carl  Friedrich,

von  Gottes  Gnaden  Großherzog  von  Sachsen-Weimar-Eisenach,
  Landgraf  in  Thuringen,  Markgraf  zu  Meißen,
gefürsteter  Graf  zu  Henneberg,  Herr  zu  Blankenhayn,
Neustadt  und  Tautenburg
ꝛc.  ꝛc.

In  Uebereinstimmung  mit  den  Regierungen  sämmtlicher  Zollvereinsstaaten
und  unter  im  Voraus  ertheilter  ständischer  Zustimmung  verordnen  Wir  hierdurch:
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