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Gegenwaͤrtige Uebereinkunft soll, nachdem sie gegen eine gleichlautende, von
dem Koͤnigl. Preußischen Ministerium der auswaͤrtigen Angelegenheiten vollzogene
Ausfertigung ausgewechselt worden seyn wird, durch öffentliche Bekanntmachung in
den beyderscitigen Staaten Kraft und Wirksamkeit erhalten.
Geschehen Weimar den 19. Januar 1830.
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium.
C. W. Freyherr don Fritsch.