Full text : Großherzoglich Sachsen Weimar-Eisenachisches Regierungs-Blatt aufs Jahr 1830. (14)

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Gegenwaͤrtige  Uebereinkunft  soll,  nachdem  sie  gegen  eine  gleichlautende,  von
dem  Koͤnigl.  Preußischen  Ministerium  der  auswaͤrtigen  Angelegenheiten  vollzogene
Ausfertigung  ausgewechselt  worden  seyn  wird,  durch  öffentliche  Bekanntmachung  in
den  beyderscitigen  Staaten  Kraft  und  Wirksamkeit  erhalten.

Geschehen  Weimar  den  19.  Januar  1830.

 

Großherzoglich  Sächsisches  Staats-Ministerium.
C.  W.  Freyherr  don  Fritsch.