Full text: Großherzoglich Sachsen Weimar-Eisenachisches Regierungs-Blatt aufs Jahr 1831. (15)

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Nummer des C. Certifikat des Ausgangsamtes. 
Certifikaten-Registers. 
— 87 — Don richtigen Ausgang umstehend verzeichneter Gegenstände 
bescheiniget das unterzeichnete Haupt-Zollamt mit fol- 
genden Bemerkungen: 
Die Gegenstände sind hier unter richtigem Verschlusse des 
Steueramtes Dingelstädt eingetroffen; 
Die Gegenstände sind hier revidirt und mit der Anmeldung 
und dem ursprungs-Certifikate übereinstimmend befunden; 
auf den Grund der Revision wird die Anmeldung in Be- 
treff der Menge und Art der Gegenstände noch über nach- 
stehende Posten, wie folgt, erklärt, 
für das richtige Eintreffen der Gegenstände (Schaafwolle) 
im Bestimmungsorte und für deren Ablieferung an den be- 
stimmten Empfänger ist laut abgestempelten Depositen- 
Scheines des Amtes ger Sicherheit bestelltz 
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die Gegenstände gehen jin Verschluß, und derselbe ist 
vom Amte den wie folgt angelegt. 
Dieses Ausgangs-Certifikat ist nur in so fern gültig, als die darin bezeichneten 
Gegenstände mit demselben bis zum 20. Januar 1830 bey dem Königlich 
Bayerischen Haupt-Zollamte zu Mellrichstadt eintreffen. 
Langensalza den 11. Januar 1380. 
(L. S.) Königlich Preußisches Haupt-Zollamt. 
N. J. 
D. Eingangsbescheinigung. 
Umstehend verzeichnete Gegenstände sind den 20. Januar 1.830 hier ein- 
gegangen, bey der Revision richtig befunden, und in dem Certifikat-Register 
unter Nr. 96 eingetragen. 
Dem Waarenführer ist der angestempele gewesene Depositen-Schein mit der 
Eingangsbescheinigung versehen, der weiter erforderlichen Beglaubigung im Be- 
stimmungsorte wegen zurückgestellt, über dessen Empfang derselbe hierunter quittirt. 
Mellrichstadt den 21. Januar 1830. 
(L. S.) Königlich Begerisches Haupt-Zollamt.
	        
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