Full text: Großherzoglich Sachsen Weimar-Eisenachisches Regierungs-Blatt aufs Jahr 1831. (15)

Seite des Nr. der 
Inhalt. Regierungs-Bekannt- 
. Blattes.lmachung.. 
  
A. 
Adjunkturen — deren Besetzung: 
a) der Superintendentur Neustadt a. d. O. 22. J. 
b) der Schulaufsicht und zwar der zweyten in der rmite Buttstäot 199. I. 
Adressen oder gemeinschaftliche Vorstellungen über öffentliche Ange- 
legenheiten des deutschen Bundes; deren Einreichung bey der Bun- 
desversammlung — Bundestagsbeschluß, wornach solche als un- 
statthaft zurückzuweisen sind 6 . . . 206. J. 
Advokatorische Praxis: 
a) die Ertbeilung derselben betr. . . . . . 10. IV. 
b) die Zuruͤcknahme derselben betr. . . . 22. II. 
Akten-Versendung zum auswärtigen Erkenntnisse in einem zur 
Entscheidung in letzter Instanz vor das Ober-Appellations-Ge- 
richt zu Jena gelangten Civil-Rechtsstreite. Diesf. gemeiner 
Bescheid . 125. II. 
Ammen gehören zu dem Hausgesinde und si ud die Vorschriften der 
Gesindeordnung auf sie anzuwenden 23. VI. 
Anzeigegebühr der Gerichtsdiener in Stuprations und Ehebruchs- 
untersuchungs-Sachen 2c. soll nicht neben den tarmäßigen Gebüh- 
ren noch als ein besonderes praecipuum liquidirt werden 126. IV. 
Anzeigegebühren der Gertchtsdiener über vorgefallene Verbrechen 
oder Vergehen sollen nicht liquidirt werden . . 2—4. II, 6. 
B, 6. 
Appellations-Fälle, vorgeschrieben im Tit. XXXV F. 7 der er- 
läuterten Prozeß-Ordnung; in diesen sollen die Justiz-Unterbe- 
hörden, ohne alle Ausfertigung an die Partheyen, binnen acht 
Tagen Bericht erstatternrnrnr 2—4., I. 
Ausgleichung aller, bis jetzt in besonderen Verhandlungen zwischen 
dem Großherzogthume und dem Königreiche Preußen erörterten 
gegenseitigen Ansprüche. Diesfallsige Uebereinkunft vom 10. Au- 
gust 1881 185—196— 
Ausländer — deren Eingaben bey Koͤniglich französt schen Behörden. 
Siehe Eingaben. 
B. 
Bausachen — geistliche — Verordnung des Weimar'schen Ober- 
Konsistoriums v. 11. Januar 1831 1 lergl. Regierungs-Blatt 
vom Jahre 1825 S. 8 Nr. Ul) . 7. I. 
  
  
 
	        
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