Full text : Großherzoglich Sachsen Weimar-Eisenachisches Regierungs-Blatt aufs Jahr 1832. (16)

 

 

Seite  des  Jr.  der
In  h  a  l  t.  Re  eem#s-  Bekanntattes
  machung
D.
Depositen-Gebühren  in  Vormusdschafts-Sachen.  Dissfallfse
Verordnung  56.  II.
Diebstahl.  Erlaͤuterung  über  den  Begriff  des  dritten  oder  un
dritten  Mahle  verübten  Diebstahles  .  8.  V.
Dienstentlassung  auf  Ansuchen  .  .  .  .  5.  —
E.
Erbschaft  en,  welche  milden  Stiftungen  anfallen.  Diesfallsige  Kol.
lateralgelder=  und  Abgaben-Freyheit.
Siehe  Kollateralgelder-Frepheit.
*5
Feld-Diebstähle  —  deren  Untersuchung  und  Bestrasung  .  .  74.  n.
Feldmesser.  Verpflichtung  eines  solchen  .  .  4.  V.
Frepsinnige  —  der  —  ein  Zeitblatt.
Siehe  Zeitblätter.
G.
Garten-Diebstähle  —  deren  Untersuchung  und  Bestrafung  74.  II.
Gesandtschaft  —  Großherzogliche  am  Koͤniglich  Franzoͤsischen  Hofe  1.  —
Geschäftsthätigkeit  der  beyden  Landesregierungen  zu  Weimar
und  zu  Eisenach.  Diesfallsige  Uebersichten  7—10.  —
Gesetze  —  Koͤniglich  Baiersche  und  Koͤniglich  Württemberg-  sche,  bezüglich
  auf  die  mit  den  Königreichen  Baiern  und  Württemberg
abgeschlossenen  Handelsverträge.  Diesfallsige  Anweisung  an  die
Justiz-Behörden  des  Weimar'schen  Regierungsbezirkes  18.  III.
Gesuche  von  Einwohnern  aus  dem  Eisenach'schen  Kreise,  in  gewissen
Angelegenheiten,  gerichtet  an  Großherzogliche  Landes-Direktion.
Diesfallsige  Bestimmung  66.  IV.
Giehne,  Kandidat,  Redakteur  des  Freysinnigen.
Siehe  Zeitblätter.
Goethe  —  von  —  Doktor  der  Rechte,  der  Medizin  und  der  Philosophie,
  Großherzoglich  wirklicher  Geheimerath  und  Staats-Minister
  r2c.  Nachricht  von  seinem  am  22.  März  und  am  26.  Mard
1832  erfolgten  Tode  und  Begräbnisse  .  15.  —

.
Handelsverkehr  zwischen  dem  Großherzogthume  und  dem  Kur- 



fürstenthume  Hessen  in  Folge  des  Kaffeler  Handels-Separat-Ver-