In h a l t.
Seite des
Regierungs-
B
tes.
Nr. der
Bekannt-
machung.
—
trages vom 11. Dezember 1828 und der Konwention vom 11.
Oktober 1829. — Einige Bestimmungen über die Konrolirung
dieses Verkehrs . . .
Handelsvertrag mit der Krone Preußen vom 10. Augist nh
Naͤhrre Bestimmungen uͤber die Ausfuͤhrung des siebenten Artikels
Handwerksgesellen aus den Kaiserlich Oesterreich'schen und den
Königlich Preußischen Staaten. Das frühere Verboth vom 3.
September 1831 wegen des Einwanderns derselben in das Groß.
herzogthum wird wieder zurückgenommen. . . .
Holzdiebstahl:
a) Erneuerung der &.§. 50, 51 und 52 des Gesetzes zum Schutze
der Forste und Jagden vom 10. April 1821, im Betreff des
den Armen für ihren eigenen Bedarf nachgelaffenen Lesens
dürren Holzes in den berrschaftlichen Waldungen an bes
stimmten Tagen. Verordnung der Landes-Direktion vom 19.
April 1832
b) die zu Steuerung desselben und zur Untersuchung der Forst-
frevel durch die Waldbußgerichte von den beyden Landesregie-
rungen erlassenen Verordnungen vom 10. und 21. Ray 1832
J.
Jena, die dasigen Bürgerrechts-Gebühren betreffend
K.
Kameral-Sporteln. Siehe Sportelnerhebung.
Kartel-Konvention — allgemeine — unter den souverainen Für-
sten und freyen Städten Deutschlands vom 10. Februar 1831
(Regierungs-Blatt vom Jahre 1831 Seite 15 — 20). Bundes-
tags-Beschluß vom 17. May 1832, enthaltend Erléuterungen
und Zusätze zu dieser Konvention .
Katholisches Kirchen= und Schulwesen — Immediat-Kommisson
für dasselbe — Verlegung des Sitzes derselben von Eisenach
nach Weimar und Bestimmung des Personals
Kollateralgelder-Freyheit, ingleichen Freyheit von Abgaben
bey Erbschaften milder Stiftungen und bey den zu frommen
Zwecken und Behufs der Studien ausgeseßzten Vermächtnissen
und Pensionen (vergleiche Patent vom 24. April 1817 Seite
57—59 des Regierungs-Blattes vom Jahre 1817). Diesfall
sice Konvention mit dem Fürstenthume Reuß-Lobenstein- Ebersdorf.
50 52.
58. 63.
49.
4. 17.
71.
III.
III. I.
VI. U.