Full text: Großherzoglich Sachsen Weimar-Eisenachisches Regierungs-Blatt aufs Jahr 1832. (16)

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gefährlichen Stellen unterbleibe, hierzu aber ungefährliche, von der öffentlichen 
Straße was entfernte Rlätze angewiesen werden. 
Weimar am 26. Juny 1852. 
Großherzoglich Sächsische Landes-Direktion. 
F. von Schwendler. 
IV. uUm den Einwohnern des Eisenach'schen Kreises, welche Vorstellungen 
oder Gesuche an uns bringen wollen, in solcher Hinsicht thunlichste Erleichterung 
bezüglich Kostenverminderung zu gewähren, bestimmen wir hiermit: 
daß die Großherzoglichen Aemter, die Patrimonial-Aemter, Gerichte und 
Stadträthe des Eisenach'schen Kreises über jedes, an uns gerichtete, An- 
bringen in Aus= oder Einwanderungs-Sachen, in Zunft= ud 
Konzessions-Angelegenheiten, auch in Militär-Befreiungs- 
oder Heirathsalter = Dispensations = Sachen, auf diesfallsiges 
Nachsuchen, Niederschreibungen aufzunehmen und hierauf sofort, mit Ein- 
sendung der Akten, an untd zu berichten haben. 
In dem nicht zu erwartenden Falle, daß eine der bezeichneten Unterbehör- 
den sich erlauben sollte, die, eine solche Niederschreibung erbittenden, Einwohner 
zurückzuweisen, würde angemessene Disziplinar-Ahnpung eintreten müssen. 
Weimar den 7. July 1832. 
Großherzoglich Sächsische Landes-Direktion. 
C. von Conta. 
V. Nachdem in der #21sten Sibung der deutschen Bundesversammlung 
vom 14. vorigen Monathes beschlossen worden ist, den nunmehr ermittelten Re- 
dakteur der Zeitschwingen, Gustav Oehler (nicht Georg Stein, wel- 
cher früher als Redakteur jenes Blattes unrichtig angegeben war), als den- 
jenigen zu benennen, welcher binnen funf Jahren von jetzt an in keinem 
Bundesstaate bey der Redaktion einer ähnlichen Schrift zugelassen werden 
dürfe: so wird dieses auf höchsten Befehl Sr. Koöniglichen Hoheit, des Groß- 
herzogs, mit Bezug auf die Bekanmmachung vom 12. März dieses Jahres in 
Nummer 3 des Regierungs = Blattes zur Nachricht hiermit öffentlich bekannt 
gemacht. 
Weimar den 12. July 1832. 
Großherzoglich Sachsische Landesregierung. 
von Müller.
	        
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