66
gefährlichen Stellen unterbleibe, hierzu aber ungefährliche, von der öffentlichen
Straße was entfernte Rlätze angewiesen werden.
Weimar am 26. Juny 1852.
Großherzoglich Sächsische Landes-Direktion.
F. von Schwendler.
IV. uUm den Einwohnern des Eisenach'schen Kreises, welche Vorstellungen
oder Gesuche an uns bringen wollen, in solcher Hinsicht thunlichste Erleichterung
bezüglich Kostenverminderung zu gewähren, bestimmen wir hiermit:
daß die Großherzoglichen Aemter, die Patrimonial-Aemter, Gerichte und
Stadträthe des Eisenach'schen Kreises über jedes, an uns gerichtete, An-
bringen in Aus= oder Einwanderungs-Sachen, in Zunft= ud
Konzessions-Angelegenheiten, auch in Militär-Befreiungs-
oder Heirathsalter = Dispensations = Sachen, auf diesfallsiges
Nachsuchen, Niederschreibungen aufzunehmen und hierauf sofort, mit Ein-
sendung der Akten, an untd zu berichten haben.
In dem nicht zu erwartenden Falle, daß eine der bezeichneten Unterbehör-
den sich erlauben sollte, die, eine solche Niederschreibung erbittenden, Einwohner
zurückzuweisen, würde angemessene Disziplinar-Ahnpung eintreten müssen.
Weimar den 7. July 1832.
Großherzoglich Sächsische Landes-Direktion.
C. von Conta.
V. Nachdem in der #21sten Sibung der deutschen Bundesversammlung
vom 14. vorigen Monathes beschlossen worden ist, den nunmehr ermittelten Re-
dakteur der Zeitschwingen, Gustav Oehler (nicht Georg Stein, wel-
cher früher als Redakteur jenes Blattes unrichtig angegeben war), als den-
jenigen zu benennen, welcher binnen funf Jahren von jetzt an in keinem
Bundesstaate bey der Redaktion einer ähnlichen Schrift zugelassen werden
dürfe: so wird dieses auf höchsten Befehl Sr. Koöniglichen Hoheit, des Groß-
herzogs, mit Bezug auf die Bekanmmachung vom 12. März dieses Jahres in
Nummer 3 des Regierungs = Blattes zur Nachricht hiermit öffentlich bekannt
gemacht.
Weimar den 12. July 1832.
Großherzoglich Sachsische Landesregierung.
von Müller.