Full text: Großherzoglich Sachsen Weimar-Eisenachisches Regierungs-Blatt aufs Jahr 1833. (17)

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uUnterredungen, wenn sie die Information in der aln. am. 
Sache bezwecken, da für letztere in den geeigneten 
Fallen ein Ansatz bereits Statt findet: Nichts. 
Außerdem aber, z. B. bey Rathsertheilungen, Ab- 
schließung von Verträgen und anderen Rechtgeschäf- 
ten u. s. w., auch bey Besprechung des Vertheidigers 
mit Inquisiten (jedoch mit Ausnahme aller solcher Un- 
terredungen mit Klienten, welche bloße Anfragen und 
Erkundigungen über den Stand des Prozesses oder 
der Sache überhaupt betreffen, wofür ein Ansatz in 
der Regel gar nicht, und der nachfolgende ausnahms- 
weise nur dann passirt, wenn der Klient den Sach- 
walter ausdrücklich zu sich einldd) —44 81 12 
und bey mehr als einstuͤndiger Dauer, von jeder 
Stunde daruͤber eben so viel. 
Bey Unterredungen, welche weder die Information 
zur Sache, noch auch Anfragen und Erkundigungen 
über den Stand des Prozesses oder der sonstigen An- 
gelegenheit zum Gegenstande haben, findet, außer 
obiger Gebühr, auch noch ein Ansatz für den Weg, 
nach der unter dieser Rubrik gegebenen Norm, in 
dem Falle Statt, wenn die Unterredung auf aus- 
drückliches Begehren des andern Theiles außerhalb 
der Wohnung des Sachwalters gehalten wurde. 
thl. er. Ibl. [gr. Hbl. grt. 
Urkunden über Rechtsgeschäfte und sonst, z. E. Ent- 
werfung eines Kauf= oder Pacht -Kontrakts, 
Schuldscheins, einer Schenkung, Vergleichs, Ces- 
son, Mortifikations = Scheins, Erbtheilung, In- 
dentars, Katalogs und dergl., von jedem vollzeschrie 
benen Vogen . .1 12 1—|1112 
und so nach Verhältniß der Seitenzahl weniger. 
Bey Testamenten erhöht sich der Ansatz um die - 
Haͤlfte und kann nach Ermessen der Behoͤrde bis auf 
das Doppelte steigen. 
Verfahren, rechtliches, jeder Art, mit alleiniger 
Ausnahme des Hauptverfahrens, sowie der Ercep- 
  
  
  
  
  
 
	        
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