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Anmerkung 1. Abvokatorische Bemuͤhungen eines Vor- ..
mundes in eigentlichen Prozeß= Sachen werden beson- Alam. Klesse. Alaht·
ders bezahlt. ibl. ar. sibi. sar. stbl. ar.
Anmerkung 2. In denjenigen Fällen, in welchen je-
der andere Staatsbürger eine Vormundschaft ohne
Vergeltung zu führen hat, ist auch der Sachwalter
dazu verbunden.
B. Geschlechtsvormundschaften:
aà) für Uebernahme einer allgemeinen Geschlechts-
Kuratel passirt mit Einschluß des Weges 16 gr.,
b) für Uebernahme einer speziellen Geschlechtsvor-
mundschaft, welche nicht bloß beyladufig, bey Ge-
legenheit einer gerichtlichen Verhandlung geschieht,
als wofür gar kein Ansatz Statt findet,
die Hälfte des Ansatzes unter a, und es wer-
den übrigens die einzelnen Bemühungen der Ge-
schlechtsvormünder besonders bezahlt.
Wege, nothwendige, innerhalb des Wohnortes, in
so weit sie nicht schon unter anderen Ansätzen mit be-
griffen sind — wie z. B. bey den Artikeln: Akten-
Lesen, Gelder, Information, Prokuratur-
Gebühren, Prorenetikum, Reisekosten, Ter-
mine, Unterredung, Verhandlungen — nah-
mentlich wegen zu haltender Anfragen und einzuziehen-
der Erkundigungen, mit Einschluß des Geschäftes O 4— 8— 12
jedoch in Angelegenheiten der I. Klasse nur dann, wenn
der Sachwalter auf ausdrückliches, besonderes Ver-
langen des Klienten einen solchen Weg gemacht hat.
Konnte übrigens das Geschäft eben so gut und
mit geringeren Kosten schriftlich abgemacht werden:
so passirt nur so viel, als die Besorgung auf schrift-
lichem Wege gekostet haben würde.
—.-
Anmerkung. Die Ansätze vorstehender Tare sind in dem jedesmahli t- Land-
schaftekasse-Kurs zu bezahlen. si ehligen Haupt-an