Full text: Großherzoglich Sachsen Weimar-Eisenachisches Regierungs-Blatt aufs Jahr 1833. (17)

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Anmerkung 1. Abvokatorische Bemuͤhungen eines Vor- .. 
mundes in eigentlichen Prozeß= Sachen werden beson- Alam. Klesse. Alaht· 
ders bezahlt. ibl. ar. sibi. sar. stbl. ar. 
Anmerkung 2. In denjenigen Fällen, in welchen je- 
der andere Staatsbürger eine Vormundschaft ohne 
Vergeltung zu führen hat, ist auch der Sachwalter 
dazu verbunden. 
B. Geschlechtsvormundschaften: 
aà) für Uebernahme einer allgemeinen Geschlechts- 
Kuratel passirt mit Einschluß des Weges 16 gr., 
b) für Uebernahme einer speziellen Geschlechtsvor- 
mundschaft, welche nicht bloß beyladufig, bey Ge- 
legenheit einer gerichtlichen Verhandlung geschieht, 
als wofür gar kein Ansatz Statt findet, 
die Hälfte des Ansatzes unter a, und es wer- 
den übrigens die einzelnen Bemühungen der Ge- 
schlechtsvormünder besonders bezahlt. 
Wege, nothwendige, innerhalb des Wohnortes, in 
so weit sie nicht schon unter anderen Ansätzen mit be- 
griffen sind — wie z. B. bey den Artikeln: Akten- 
Lesen, Gelder, Information, Prokuratur- 
Gebühren, Prorenetikum, Reisekosten, Ter- 
mine, Unterredung, Verhandlungen — nah- 
mentlich wegen zu haltender Anfragen und einzuziehen- 
der Erkundigungen, mit Einschluß des Geschäftes O 4— 8— 12 
jedoch in Angelegenheiten der I. Klasse nur dann, wenn 
der Sachwalter auf ausdrückliches, besonderes Ver- 
langen des Klienten einen solchen Weg gemacht hat. 
Konnte übrigens das Geschäft eben so gut und 
mit geringeren Kosten schriftlich abgemacht werden: 
so passirt nur so viel, als die Besorgung auf schrift- 
lichem Wege gekostet haben würde. 
—.- 
  
  
  
  
  
  
Anmerkung. Die Ansätze vorstehender Tare sind in dem jedesmahli t- Land- 
schaftekasse-Kurs zu bezahlen. si ehligen Haupt-an
	        
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