Full text: Großherzoglich Sachsen Weimar-Eisenachisches Regierungs-Blatt aufs Jahr 1835. (19)

In h a I t. 
Seite des 
Nezirrungs= 
lattes. 
Nr. der 
Bekannt- 
mmachung. 
  
Kriminal-Angelegenheiten. Jeder Regquisition in diesen zwi- 
schen den Kaiserl. Königl. Oesterreichschen und den Großherzogl. 
Gerichten soll mit Ausnahme gegenseitig zu erstattender barer 
Auslagen tar und kostenfrey entsprochen werden. .....» 
Kriminal-Sachen. Besichtigungen in denselben von den bolal. 
Behoͤrden 4nisfse aauske 
2. 
dandes-Scheidemünze (vergl. Reg. Bl. v. J. 1834 S. 37, 
38, S. 45— 48). Verordnung darüber v. 2. July 183935 
Sandtagês-Abgeordnete und deren Stellvertreter. Bekannt- 
machungen derer, so für die nächsten sechs Jahre gewählt und be- 
stätiget worden snndd . 
Landtags-Abgeordneter oder Stellvertreter; jede Veränderung, 
welche einem solchen die Fähigkeit zu fernerer Beybehaltung seines 
landständischen Amtes entzieht, soll von den Justiz-Unterbehörden 
der vorgesetzten Landesregierung sofort berichtlich angezeigt werden 
bLauchröden — die drey Rittergüter. 
Laußnisz — die zwey Rittergüter. 
Siehe Heimathsbezirk — abgesonderter. 
Legitimations-Zeugnisse für die in anderen Zollvereins-Staaten 
Bestellungen auf ihre Waaren suchenden inländischen Fabrikanten und 
Gewerbetreibenden zu Erlangung von Gewerbefreyscheinen 2c. Deren 
Ausstellliingngng . ... 
Lehengelder-Entrichtung von lehenpflichtigen Grundstuͤcken. 
Siehe Israeliten. 
kehranstalten. Siehe Universitäáten. 
Lemnitz — Rittergat. 
Lengsfeld — die dasigen Rittergüter. 
Siehe Heimathsbezirk — abgesonderker. 
Lichen. Prlvilegium zum Einsammeln desselbeen 
Siehe auch Dietel. 
Liebsdorf — Rittergut. 
Eindenkreuz — Kittergut. 
Siehe Heimathebezirk — abgesonderter. 
Liquidiren in Untersuchungssachen. Nach den hierüber mit 
der Krone Baiern bestehenden Konventionen vom 3. July 1823 
und 11. April 1834 (Reg. Bl. v. J. 1823 S. 162 Nr. IV und 
v. J. 1834 S. 40) sollen Kopialien der gegenseitigen Erstat- 
tung nicht unterlieggen ...... .. 
15. 
15. 
71, 72. 
117—123 
17. 
55—57. 
12. 
  
124. 
III. 
IV. 
  
 
	        
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