Full text : Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1814. (9)

361

22)  In  Sachen  erstet  Instanz  zwischen  der  Frau  Graͤsin  Firmas  Periẽs,  geb.  Graͤ-fĩn
  von  Waidburg-Waldsee,  cum  curst.  legit.  Klägerin,  und  Königl.  Section  der  Krondomaͤnen,
  Beklagten,  ptto  repetitionis  dotis  wurde  Beklagte  von  der  Klage  eutbunden.
Stuteg.  den  2a.  Sept.  1374.

3,  Die  Nichtigkeitsklage  der  Maria  Agnes)  Ehefrau  des  Krämers  Christian  Rieger
in  Freudenstadt,  in  Schuldklagsachen  des  Kaufmanns  Sctraßer  zu  Bahlingen  gegen  dielelbe,
  wurde  als  unstarthaft  abgewiesen.  b.  eod.

4)  In  der  Appellations,  Sache  von  dem  vormaligen  Patrimonial=  Amt  Kochersterten
  dußeren  Haußes  zwischen  den  auf  der  Morsbacher  Markung  begüterten  Einwohnern
von  Americhshausen)  Ohrenbach  und  Gahrenberg,)  Bekl.  Anten,  und  der  Gemeinde  Morsba.y
  Kl.  Akin,  die  Concurrenz  zu  Gemeinde=  Lasten  betreff.)  wurde  auf  Beweis  erkanm.
Stuttg.  den  26.  Sept.  1814.

 

Se.  Königl.  Maj.  haben  allergnaͤdigst  geruht,  vermoͤg  allerhoͤchsten  Rescripts  vom
6.  Okt.  dem  zur  erledigten  Stadepfarrei  Kirchberg  nominirten  Pfarrer  Rumpach  in
Gaggstadt  die  allerhöchste  Bestätigung  zu  ertheilen;  und

vermög  allerhöchsten  Rescripts  vom  10.  Okt.  den  katholischen  Pfarr-Caplan  Kaß
in  Oberndorf,  auf  seine  allerunterchänigste  Bitte,  von  leinem  Dienste  zu  entlassen.

Stuctgart.  Bei  der  Königl.  Section  des  Medicinal=  Wesens  wurde  nach  erstan,
bener  Prüfung  und  geschehener  Verpflichtung  dem  Med.  Dr.  Christian  Gortlob  Gmelin
von  Tübingen  die  Erlaubniß  zur  Ausübung  der  medicinischen  Praxis  ertheilt.  Den  13.
Okt.  1814.  #

Stuttgart.  Bei  der  Koͤnigl.  Section  des  Medieinal-Wesens  wurde  nach  erstandener
  Prüfung  und  geschehener  Verpstichtung  dem  ehemaligen  Bataillons-Urze  Fruth
von  Oberndorf  die  Erlaubniß  zu  Ausübung  der  medicinischen  Praxis  ertheilt.  Stung.
den  17.  Oft.  1814.

 

Stutesart.  Da  wesen  Verleihung  des  Fischwassers.  auf  §  Jahre  von  den  beeden  Geen,
dem  Katenbach  und  Seeinbach=  See,  oberbalb  des  Bisnauer  Hofs,  welche  zusammen  15  Morgen
im  Meß  halten,  eine  nochmalige  Verhondlung  abgehalten  werden  wird,  so  wollen  sich  die  Licbhabec
am  Montag  den  31.  Okr.  Vormittags  10  Ubr  in  der  Cameral  Verwalkung  dahier  anfinden.  Den
14.  Oklt.  1814.  #Landoo#gtei.  Steuerame  Rothenberg  und  Cameralanit  Stuttgart.

Zudwagturg  Am  Mentag  den  24.  Olt.  wird  von  unterzeichneter  Stelle  ein  Aklord  uͤber
dle  Lieferung  eines  Quantums  Rocken-  Dinkel  -  und  Wicken.  Strobs  für  die  Königl.  Malereien,
Schaͤfereien  und  Gaͤrtnereien  zu  Ludwigsburg,  Monrepos  und  Sachsenhcim  getroffen  werden,  wobei
ssch  die  klebhaber  an  gedachtem  Tage  Vormittags  11  Uhr  in  der  Cameralverwaltung  einfnden  können.
  Den  18.  Oft  1315.  #  #.  Kön.  Cameralam#.
udwigsburg,  Tucht,  und,  Waisenbaus.  Montag,  den  31.  Okt.  Vormictags  10  Uhr,
wled  bei  unterzeichneker  Beamtung  Lie  Lieferurg  des  Kochmehls  von  Marktint  (#314  bis  Georgil  1615
im  Abstreich  verakkordirt  werden.  Den  19.  Okt.  1814.  Kön.  Luche,  u.  Waisenbhaus,  P#legamt.