Full text: Großherzoglich Sachsen Weimar-Eisenachisches Regierungs-Blatt aufs Jahr 1836. (20)

195 
# 
Bey Verschickungen in das Ausland, wobey übernachtet werden muß, er- 
höhen sich die Diäten-Ansätze um die Hlfte. 
C. Transport= Kosten. 
I. Bep den Unterbehörden. 
S. 104. 
Bey jeder nöthigen Entfernung aus der Flur des Wohnortes: 
a) wenn sie nicht über Nacht dauert, hin und her zu- 
sammen, 
dem Dirigenten . . . . . 1 thlr. 8 gr. 
. dem Aktuar 2 4 4 4 · 1 * 8 
b) wenn sie uͤber Nacht dauert, fuͤr die Hinreise und die 
Ruͤckreise zusammen, 
dem Dirigenten . . . . 2. — 
dem Aktuar . . . . . . 2 
c) an Orten, wo die Amtspersonen von obiger Durch- 
schnittsbestimmung nicht ohne ihren baren Schaden Ge- 
brauch machen können, ist der Betrag der Transport- 
Kosten durch Quittung des Empfängers nach den lau- 
fenden Miethpreißen zu bescheinigen. 
Dann aber wird dem allein abgeordneten Aktuar nur 
Ein Pferd, dem Beamten aber mit dem Aktuar werden 
zusammen zwey Pferde mit Wagen vergütet; es sey 
denn, daß unter ganz befonderen Umständen auch für 
den allein abgeordneten Aktuar ein zweyspanniges Fuhr- 
werk, nach Ermessen des Oberbeamten, nöthig gewesen. 
Registratoren und Accessisten, die mit dem Aktuar oder 
statt desselben versendet werden, haben gleichviel Trans- 
port-Gebühren anzusprechen. 
e) Die Kriminal-Gerichte, auf welche vorstehende Bestim- 
mungen unanwendbar sind, haben jedes Mahl den Be- 
trag der Transport-Kosten zu bescheinigen. 
Wenn jedoch der Dirigent eines Kriminal-Gerichtes 
eigene Pferde und Wagen hält und für den Transport 
des Kriminalgerichts-Personals sorgen will: so passirt 
U 
n 
u u 
d 
—
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.