Full text: Großherzoglich Sachsen Weimar-Eisenachisches Regierungs-Blatt aufs Jahr 1836. (20)

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Großherzogl. S. Weimar-Eisenach'sches 
Regierungs= Blakl. 
Nummer 28. Den 5. November 1836. 
Bekanntmachung. 
Auf höchsten Befehl Sr. Königlichen Hoheit, des Großherzogs, wird das 
nachstehende Patent, den Bereins-Zolltarif für die Jahre 1837, 1838 und 
1839 nebst Anhang betreffend, hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht. 
Weimar den 4. November 1836. 
Großherzoglich Sächsische Landesregierung. 
von Müller. 
Carl Friedrich, 
von Gottes Gnaden Großherzog von Sachsen Weimar- 
Eisenach, Landgraf in Thüringen, Warkgraf zu Meißen, 
gefürsteter Graf zu Henneberg, Herr zu Blankenhayn, 
Neustadt und Cautenburg 
2c. 2. 
Nach F. 15 des Gesetzes über die Eingangs-, Ausgangs= und Durch- 
gangs-Abgaben vom 12. Dezember 1833 soll der Zoll-Tarif alle drey 
Jahre berichtiget und jedes Mahl für die nächsten drey Jahre acht Wochen 
vorher vollständig von Neuem herausgegeben werden. In Folge demgemäß 
mit den Regierungen der zu dem Gesammt-Zollvereine gehörigen Staaten ge- 
troffener Uebereinkunft und unter im Voraus ertheilter Zustimmung Unserer 
getreuen Stände lassen Wir daher nachstehenden 
Vereins-Zolltarif 
fur 
die Jahre 1837, 1838 und 1839 
nebst nhaug 
1511
	        
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