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Großherzogl. S. Weimar--Eisenach'sches
Regitrungs-Blatt.
Nummer 8. Den 9. Maͤrz 1836.
Ministerial-Bekanntmachungen.
I. Nachdem von Sr. Königlichen Hoheit, dem Großherzoge, der nachste-
hend abgedruckte Vertrag, den Beytritt des Herzogthumes Nassau zu dem
Jollvereine betreffend, ratifizirt und die diesfallsige Urkunde gegen das von
Sr. Herzoglichen Durchlaucht, dem Herzoge von Nassau, vollzogene Ratifika-
tions-Instrument ausgewechselt worden ist, wird derselbe hierdurch zu Jeder-
manns Kenntniß und zur Nachachtung aller Großherzoglichen Behörden und
Unterthanen mit dem Bemerken bekannt gemacht, daß die darin enthaltenen
Bestimmungen bereits allseitig zur Ausführung gekommen sind.
Weimar den 1. März 1836.
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium,
Departement der auswärtigen Angelegenheiten.
Carl Wilh. Freyh. von Fritsch.
Nachdem Seine Herzogliche Durchlaucht, der Herzog von Nassau, die Ab-
sicht zu erkennen gegeben haben, dem zwischen Preußen, Bayern, Sachsen,
Württemberg, Baden, Kurhessen, dem Großherzogthume Hessen und den zu dem
Thüringischen Vereine gehörigen Landen bestehenden Zoll= und Handels-Ver-
eine beyzutreten: so haben Behufs der deshalb zu pflegenden Verhandlungen
zu Bevollmächtigten ernannt:
einerseits, für Sich und in Vertretung der Kronen Bayern, Sachsen und
Württemberg, ingleichen des Großherzogthumes Baden und der zum Thüringi-
schen Vereine gehörigen Staaten: 5„