Full text: Großherzoglich Sachsen Weimar-Eisenachisches Regierungs-Blatt aufs Jahr 1836. (20)

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Großherzogl. S. Weimar--Eisenach'sches 
Regitrungs-Blatt. 
Nummer 8. Den 9. Maͤrz 1836. 
  
Ministerial-Bekanntmachungen. 
I. Nachdem von Sr. Königlichen Hoheit, dem Großherzoge, der nachste- 
hend abgedruckte Vertrag, den Beytritt des Herzogthumes Nassau zu dem 
Jollvereine betreffend, ratifizirt und die diesfallsige Urkunde gegen das von 
Sr. Herzoglichen Durchlaucht, dem Herzoge von Nassau, vollzogene Ratifika- 
tions-Instrument ausgewechselt worden ist, wird derselbe hierdurch zu Jeder- 
manns Kenntniß und zur Nachachtung aller Großherzoglichen Behörden und 
Unterthanen mit dem Bemerken bekannt gemacht, daß die darin enthaltenen 
Bestimmungen bereits allseitig zur Ausführung gekommen sind. 
Weimar den 1. März 1836. 
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium, 
Departement der auswärtigen Angelegenheiten. 
Carl Wilh. Freyh. von Fritsch. 
Nachdem Seine Herzogliche Durchlaucht, der Herzog von Nassau, die Ab- 
sicht zu erkennen gegeben haben, dem zwischen Preußen, Bayern, Sachsen, 
Württemberg, Baden, Kurhessen, dem Großherzogthume Hessen und den zu dem 
Thüringischen Vereine gehörigen Landen bestehenden Zoll= und Handels-Ver- 
eine beyzutreten: so haben Behufs der deshalb zu pflegenden Verhandlungen 
zu Bevollmächtigten ernannt: 
einerseits, für Sich und in Vertretung der Kronen Bayern, Sachsen und 
Württemberg, ingleichen des Großherzogthumes Baden und der zum Thüringi- 
schen Vereine gehörigen Staaten: 5„
	        
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