Uegierungs Blait
fuͤr das
Großherzogthu m
Sachsen Weimar-Eisenach.
Weimar 1837. Nummer 8. 7. Junw.
Bekaunutmachungen.
I. Auf höchsten Befehl soll die fünfte Ausgabe der Königl. Preußischen
Pharmacopbe in dem lateinischen Original-Terte, welcher unter dem Titel:
Pharmacopoca Borussica. Editio quinta. Berolini 1829.
erschienen und durch den Buchhandel zu beziehen ist, als eine, die sämmc-
lichen Apotheker in dem Großherzogthume bindende Norm, jedoch mit den
weiter unten angegebenen Abänderungen, eingeführt werden und vom. 1. Sep-
tember dieses Jahres an in Wirksamkeit treten.
Mit Beziehung auf die §.S. 23 und 29 der Apotheker-Ordnung vom
2. Juli 1805 und des §. 30 der Medizinal-Ordnung vom 11. Januar
1814 machen wir dieses den Apothekern, so wie den betheiligten Großherzog=
lichen Behörden, ingleichen den ausübenden Medizinal-Personen in dem Großher=
zogthume, zur Nachricht und bezüglich zur Nachachtung hierdurch bekannt und
weisen die Polizey-Unterbehörden zugleich an, noch besonders dafür Sorge
zu tragen, daß die praktischen Aerzte, Wundärzte und Thierärzte ihres Be-
zirkes von dem Inhalte gegenwärtiger Bekanntmachung möglichst bald genaue
Kenntniß erhalten.
Was die oben angedeuteten Abänderungen der genannten Pharmacopöe
betrifft, so bleibt
1) den Apothekern des Großherzogthumes nachgelassen, folgende Medika-
mente, obschon sie in dem ersten Theile der jetzt eingeführten Phar-
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