Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1839. (23)

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gemein den Charakter einer milden Stiftung und alle Rechte und Pri— 
vilegien, welche nach dem in Unserem Großherzogthume gelten- 
den Rechte einer pin cuusn zustehen, zu verleihen, auch die unter 
dem 12. Februar 1828 desfalls von Uns ausgeflossene Bekanntmachung von Uns 
in einem geringeren Umfange nicht verstanden worden ist: so erklären 
Wir diese Unsere gnädigste Willensmeinung andurch ausdrücklich und wollen 
die nur gedachte Bekanntmachung vom 12. Februar 1828, zur Abschneidung 
aller Zweifel und Mißdeutungen, in diesem Sinne hiermit ausdrücklich und 
zu Jedermanns Nachachtung erläutert haben. 
Gegeben Weimar den 18. Juny 1839. 
(1 Ad mandatum Serenissimi speciale. 
  
Freih. v. Gersdorff. D. Schweitzer. 
Erläuternde Bekanntmachung, die Ei- 
genschaft des wohlthätigen Instituts der 
Frauen-Vereine als milder Stiftung 
betreffend.
	        
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