Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1839. (23)

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in Burgau das Kammergut mit allen dazu gehörigen Grundstücken in den 
Fluren von Burgau, Winzerla, Ammerbach, mit Einschluß des Vor- 
werls Cosboth, das Binder'sche Haus, nebst einem Feldgrundstuͤcke an 
1 Acker; die jetzt Stahl'sche Muͤhle, mit 144 Ackern; 
in Cesmoder das Heidenreich'sche Freigut mit dem Gasthofe zur Tanne; 
in Löbstedt ein Kameral-Wiesengrundstück von 8 Ackern in dortiger Flurz 
das Frankenberg'sche Haus; 
in Maua zwei Kameral-Grundstücke in dortiger Flur, an zusammen 11 Ackerz 
in Sics3 das dortige Freigut (Andreas Stiebritz und Genossen 
gehörig); 
in Nerkewib, mit höchster Genehmigung, ein Acker Land von dem herr- 
schaftlichen Wald-Distrikte, die Toberau genannt; 
in Wenigenjena drei Kameral-Grundstücke (ein Holz-Areal auf der Oberau 
und zwei Wiesen von 5#; Acker) in dortiger Flur, das Helmboldk'sche 
Freigut daselbst, die Gembdenmühle bei Wenigenjena; 
in Winzerla fünf steuerbare Kameral-Grundstücke in dasiger Flur von 13u# 
Acker Gesammtgehalt, das ehemalige Geleitshaus daselbst, jetzt dem 
Einwohner Petold gehörig; 
in Wogau 21 Acker Feld= und Holz-Grundstücke in der Laasaner Flur, 
Eigenthum der Gemeinde Wogau, vom dortigen Rittergute erkauft; 
in Wöllnitz zwei herrschaftliche Laßgrundstücke, an 23 Acker 101 Ruthen 
und 2 Acker 21 Ruthen, in dortiger Flur, dermalen Eigenthum des 
Schneidermeisterd Senf daselbst; 
in Zwätbzen die Kammergüter daselbst und zu Lehesten, mit dem Vorwerke 
Jagersberg und allen übrigen Pertinenzien. 
Indem wir, der Vorschrift des Gesetzes vom 11. April 1833, FK. 87 
gemäß, dieses andurch zur öffentlichen Kenntniß bringen, ertheilen wir zugleich 
den sammtlichen ubrigen Polizey-Unterbehörden des Großherzogthumes die An- 
weisung, die Regulirung der Heimathöbezirke in ihren respektiven Bereichen, 
soweit solches noch nicht geschehen ist, spätestens bis zum 1. Februar 
1840 vollständig zu bewirken und bis zu dem gedachten Zeitpunkte ein ge- 
naues Verzeichniß der gebildeten sämmtlichen Heimathsbezirke, mit Beziehung 
auf die gleichzeitig vorzulegenden, einschlagenden Akten, berichtlich anher einzu- 
senden. Weimar den 28. November 1839. 
Großherzoglich Sächssche Landes-Direktion. 
C. von Conta,
	        
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